Rheinische Post: Kommunen verlangen zügige Umsetzung des Verfassungsurteils zur Grundsteuer
Düsseldorf (ots)
Die Kommunen erwarten von Bund und Ländern eine zügige Umsetzung des am kommenden Dienstag fallenden Verfassungsurteils zur Grundsteuer. "Spätestens am Mittwoch müssen sich Bund und Länder an einen Tisch setzen und zügig einen Gesetzentwurf zur Grundsteuer-Reform erarbeiten", sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). Beobachter sind sich weitgehend einig, dass die Richter die veraltete Methode der Grundsteuer-Erhebung für verfassungswidrig erklären werden, weil sie dem Gleichheitsgrundsatz zuwiderläuft. "Die Kommunen verlangen, dass der Gesetzgeber nach dem Urteil keine weitere Zeit verliert. Eine Kombination aus Bodenwert und pauschalisierten Gebäudewerten könnte die neue Berechnungsgrundlage werden", sagte der Gemeindebunds-Vertreter. "Für die Kommunen ist die Grundsteuer existenziell wichtig. Wir erwarten, dass uns auch künftig mindestens das bisherige Grundsteuer-Aufkommen von 14 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung steht", betonte Landsberg. "Wir hoffen, dass das Gericht zur Ermittlung der neuen Grundstückswerte mindestens eine Frist von fünf Jahren einräumt. Eigentlich bräuchte man für diese Mammutaufgabe bei über 35 Millionen Grundstücken zehn Jahre", sagte Landsberg. "Um mehr soziale Gerechtigkeit herzustellen, kann man darüber reden, die Grundstücke in teuren Lagen höher zu besteuern als bisher. Immobilienbesitzer und Mieter in schlechteren Lagen würden dafür im Gegenzug stärker entlastet", erklärte der Kommunalvertreter.
Kontext
Die Grundsteuer trifft sowohl Hauseigentümer als auch Mieter, da Vermieter die Grundsteuer auf die Mieten umlegen können. Insgesamt fließen über 14 Milliarden Euro im Jahr in die Kassen von Städten und Gemeinden. Nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs verstoßen die Einheitswerte für die mehr als 35 Millionen Grundstücke und Immobilien in Deutschland gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Auch vor dem Verfassungsgericht stand die Frage im Mittelpunkt, ob die so genannten Einheitswerte zur Immobilienbewertung - auf Stand des Jahres 1964 in den westlichen und 1935 in den neuen Bundesländern - heute noch eine gerechte Steuererhebung zulassen. Die Verfassungsrichter fragten bei einer mündlichen Verhandlung im Januar mehrfach danach, wie sich die mehr als ein halbes Jahrhundert alten Zahlen heute noch rechtfertigen lassen. Für den Staat wird entscheidend sein, welche Frist das Gericht für die Reform setzen wird. Möglich wären auch zwei Fristen: eine kürzere für den Gesetzgeber und eine spätere bis zur tatsächlichen Umsetzung.
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