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Rheinische Post: Kommentar: Der digitale Lauschangriff

Düsseldorf (ots)

Es ist schon praktisch, wenn man einfach nur noch rufen muss: "Hey Siri, spiel Piano Man", und schon erklingen die ersten Klavierakkorde des Lieblingssongs. Doch Siri, Alexa und ihre Artgenossinnen sind nicht nur aufmerksam, sie haben auch ein verdammt gutes Gedächtnis. Sie speichern Alltagsgewohnheiten und Zeiten, wann jemand zu Hause ist. Diese Daten wiederum sammeln die Anbieter der Geräte und sollen sie künftig den Strafverfolgungsbehörden im Verdachtsfall zur Verfügung stellen. Das ist der erste Schritt zum digitalen Lauschangriff. In einem Punkt kann man die Haltung der Innenminister nachvollziehen: Die Strafverfolgungsbehörden können nicht in der analogen Welt stecken bleiben, wenn sich Straftäter in der digitalen Welt bewegen. Aber so wie es beim Abhören und Speichern von Telefondaten Regeln gibt, muss es diese auch für die Auswertung digitaler Daten geben. Zugleich muss der Verbraucherschutz nachgebessert werden. So wie ein Kunde widersprechen kann, dass ein Telefonat mit einer Hotline aufgezeichnet wird, sollte er auch die Aufbewahrung seiner Daten internetfähiger Geräte verhindern können. Ein digitaler Lauschangriff sollte den Behörden wie beim Telefon nur im begründeten Verdachtsfall gestattet sein. www.rp-online.de

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Telefon: (0211) 505-2627

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