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Kommentar: Uber betrachtet Gesetze nach Kosten-Nutzen

Düsseldorf (ots)

Der Jurist Christoph Seibt hat zuletzt eine abenteuerliche These vertreten: "Ein bisschen mehr Uber wagen" lautete die Überschrift seiner Kolumne im "Manager Magazin", in der er sich, grob zusammengefasst, für eine Reform des Aktienrechts stark machte, damit Unternehmen abwägen können, ob sie sich an Gesetze halten wollen - oder ob es sich mehr lohnt, ein Bußgeld zu zahlen. Seibt ist Partner bei der Kanzlei Freshfields, der vorgeworfen wird, Kunden beim Steuerbetrug in Milliardenhöhe mittels sogenannter Cum-Ex-Geschäfte geholfen zu haben - aber das nur am Rande. Denn Seibt hat ja in einem Punkt völlig recht: Es gibt Unternehmen, die radikal abwägen, ob sich Gesetzestreue lohnt oder nicht. Und Uber ist so ein Unternehmen. Obwohl zwei Gerichte das Geschäftsmodell verboten haben, macht Uber scheinbar einfach weiter. Natürlich muss das Personenbeförderungsrecht reformiert werden - und natürlich dauern solche Prozesse in Deutschland viel zu lange. Aber gibt das einem Unternehmen das Recht, sich einfach über jenes hinwegzusetzen? Denn natürlich besetzt Uber schon jetzt die Märkte, um einen Vorteil zu haben, wenn die Gesetzesänderungen in Kraft treten - und andere wie FreeNow müssen nachziehen, damit sie am Ende nicht hoffnungslos unterlegen sind. Preiskampf inklusive. Doch dadurch wird der Wettbewerb verzerrt. Wenn es Uber ernst wäre mit dem öffentlich bekundeten Saubermann-Image, würde das Unternehmen mehr Verantwortung übernehmen. Es könnte seine Partner schärfer kontrollieren, es könnte dafür sorgen, dass geltendes Recht auch von ihnen eingehalten wird. Aber das würde Kosten verursachen, die das hoch defizitäre Unternehmen natürlich lieber vermeiden will. Es ist eine ganz simple Kosten-Nutzen-Rechnung. Schöne neue Welt!

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