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Die Kommunen sind auch selbst in der Pflicht = Von Thomas Reisener

Düsseldorf (ots)

Das Grundgesetz garantiert den Kommunen das Recht auf Selbstverwaltung. Schon seit zehn Jahren gilt das für über 140 teilweise wechselnde Kommunen in NRW nicht mehr. Ihre Finanzlage ist so prekär, dass sie ihren kommunalen Haushalt unter den Vorbehalt einer Aufsicht stellen müssen. Mit dem Altschuldenfonds liegt nun ein Instrument auf dem Verhandlungstisch, das diesen unhaltbaren Zustand mithilfe von Bundes- und Landesgeld aus der Welt schaffen könnte.

Aber die Kommunen dürfen jetzt nicht einfach nur Geld geschenkt bekommen. Es muss eine Lösung her, die zugleich ihr erneutes Abdriften in den Schuldensumpf verhindert. Wesentliche Ursache der Kommunalschulden ist, dass der Bund ihnen immer mehr Aufgaben überträgt, ohne sie dafür ausreichend zu bezahlen. Wenn das Land den Kommunen Aufgaben überträgt, muss es sie dafür entschädigen. Gegenüber dem Bund gilt dieses sogenannte Konnexitätsprinzip nicht. Das muss sich ändern.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass viele Kommunen selbst erheblich zu ihrem Desaster beigetragen haben. So meinten etwa Duisburg und andere Kommunen, sich mit der Steag ausgerechnet einen eigenen Kohleverstromer kaufen zu müssen, der inzwischen - nicht gerade überraschend - in eine massive Schieflage geraten ist. Andere Kommunen haben Millionen bei unseriösen Zinswetten verzockt, wieder andere leisteten sich luxuriösere Verwaltungsgebäude und Schwimmbäder, als sie es sich leisten konnten.

Der Altschuldenfonds darf schlecht wirtschaftende Kommunen nicht gleichstellen mit solchen, die gut gewirtschaftet haben. Das Recht der Kommunen auf Selbstverwaltung muss wieder hergestellt werden. Aber das Recht der Bürger auf einen sachgerechten Umgang mit ihrem Steuergeld auch.

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