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Kommentar: Bloß nicht verbieten! // von Moritz Döbler

Düsseldorf (ots)

AfD verbieten, dann ist das Problem gelöst? Nein, so einfach ist das nicht. Ein Verbotsverfahren anzustrengen, wäre der rechtlich wie politisch untaugliche Versuch, die fremdenfeindliche, rückwärtsgewandte und regelmäßig widerwärtig auftretende Partei in den Griff zu kriegen. Die AfD duldet zwar in ihren Reihen Rechtsextreme, und manche sehen sie sogar als eine Vorfeldorganisation rechtsextremer Gruppierungen. Aber in Deutschland gelten hohe Hürden für Parteienverbote, wie im Fall der NPD zu lernen war.

Hinzu kommt: Anders als die NPD ist die AfD zu einer Partei gereift, die in vielen Kommunalparlamenten, in allen Landtagen und im Bundestag sogar als stärkste Oppositionspartei vertreten ist. Dorthin haben sie demokratische Wahlen gebracht. Diese politische Kraft lässt sich nicht einfach verbieten. Es zu versuchen hieße, sich in langwierige, aussichtslose Verfahren zu verstricken und zudem der Erzählung der AfD Vorschub zu leisten, sie werde systematisch unterdrückt.

Anders ist es mit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Selbstverständlich müssen Gruppen und Einzelpersonen innerhalb der AfD, die rechtsextreme Positionen vertreten und Verbindungen zu radikalen Gruppen pflegen, beobachtet werden. Der "Flügel" und die "Junge Alternative" sind bereits als Verdachtsfälle eingestuft. Das heißt, dass bei ihnen der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt ist, auch wenn sie noch nicht offiziell beobachtet werden. Die ganze Partei unter Generalverdacht stellen zu wollen, dürfte aber wie bei einem Verbotsverfahren rechtlich und politisch in eine Sackgasse führen. Und man liefe Gefahr, auch die einfachen Mitglieder und die Millionen Wähler der Partei zu kriminalisieren. Stattdessen gilt es, sie mit Argumenten zurückzugewinnen.

Pressekontakt:

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Telefon: (0211) 505-2627

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