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Kommentar: Sterbehilfe darf nicht Normalität werden

Düsseldorf (ots)

Das Urteil des Verfassungsgerichts, wonach das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt wurde, ist nachvollziehbar. Die bisherige Regelung hatte die Schwäche, dass für Ärzte, die hochdosierte schmerzlindernde und damit lebensverkürzende Arzneien verschrieben haben, Rechtsunsicherheit bestand. Nun bedarf es dringend einer neuen gesetzlichen Regelung, die verhindert, dass Beihilfe zum Suizid zur Selbstverständlichkeit wird. Der Gesetzgeber steht vor der schwierigen Aufgabe, dem Verfassungsgerichtsurteil gerecht zu werden, wonach im Ausnahmefall der Einzelne sein Leben selbstbestimmt beenden können soll. Zugleich aber muss einem gesellschaftlichen Trend vorgebeugt werden, wonach Sterbehilfe zum Normalfall für Schwerkranke wird. Dass sich eine solche Gewohnheit einschleichen kann, zeigen die Niederlande, wo aktive Sterbehilfe seit 2001 erlaubt ist und die Zahlen seitdem drastisch gestiegen sind. Bei der Sterbehilfe kann es nur darum gehen, todgeweihte Menschen vor einem qualvollen Sterben zu bewahren. Es kann aber nicht darum gehen, Menschen grundsätzlich vom Leid schwerer Krankheiten zu befreien. Selbsttötung darf nicht zu einer von verschiedenen Möglichkeiten der Therapie werden. Eine wichtige Lehre aus dem Urteil ist, dass sich zwischen Leben und Tod nicht alles haarklein regeln lässt. Über das Gesetz, das am Mittwoch vom Verfassungsgericht gekippt wurde, hatten die Parlamentarier wochenlang gewissenhaft beraten. Am Ende erwies es sich als nicht praxistauglich. Bei einer neuen Regelung sollte man den Sterbehilfe-Organisationen weiterhin das Handwerk verbieten. Ärzte, die ihre Patienten lange kennen, brauchen aber mehr Spielraum, deren Wille auszuloten und zu respektieren. www.rp-online.de

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