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Kommentar: Parteien beschädigen den Parlamentarismus

Düsseldorf (ots)

Wenn jeder nur an sich denkt, ist ja an alle gedacht." Wie krachend falsch diese Logik ist, lässt sich beim Thema Wahlrecht im Deutschen Bundestag besichtigen. Alle wissen, dass die Bürger allmählich die Geduld verlieren, welches Armutszeugnis die Abgeordneten bei dem Versuch abliefern, den schon 2017 um 111 Mandate aufgeblähten Bundestag nicht erneut anwachsen zu lassen. Statt 598 hat das Parlament derzeit 709 Abgeordnete. Wenn nichts geschieht, sind als Ergebnis der Bundestagswahlen im nächsten Jahr 800, ja 900 möglich. Es gäbe einen Kompromiss: Ein klein wenig die Zahl der Wahlkreise und ein klein wenig die Zahl der Ausgleichsmandate verringern. Doch den ersten Teil will die CSU unbedingt verhindern, weil sie dann weniger Abgeordnete bekäme. Den zweiten Teil lehnen FDP, Linke und Grüne ab, weil sie dann ebenfalls auf Mandate verzichten müssten.Bei diesem Problem wird das Bewusstsein allein vom Sein bestimmt. Ursprünglich kannte der Bundestag keine Ausgleichsmandate. Das stabilisierte die Mehrheiten. Rot-Grün wäre 1998 ohne diese Überhangmandate wohl nicht zustande gekommen. Kein Problem für die Grünen damals. Doch es ist ein Problem für die Grünen heute, wenn bis zu 15 Überhangmandate nicht mehr ausgeglichen werden. Sie wollen allein die Direktmandate kappen. Das Wahlrecht ist auf einen Mix von Erst- und Zweitstimmen angelegt. So lange die Profiteure der einen wie die Nutznießer der anderen auf ihren egoistischen Extrempositionen beharren, wird der Bundestag weiter anschwellen. Sie etikettieren das als Eintreten für die bürgernahe parlamentarische Demokratie. Sie sollten sich vor Augen halten, dass sie damit das Vertrauen der Bürger in diesen Parlamentarismus nachhaltig beschädigen.

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