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Nur ein blauer Brief für die EZB = Von Antje Höning

Düsseldorf (ots)

Auf den ersten Blick sieht das Urteil des Verfassungsgerichts aus wie eine schallende Ohrfeige für die Europäische Zentralbank (EZB): Die Richter erklären den Ankauf von Staatsanleihen für teilweise verfassungswidrig. Das scheint die Kritiker zu bestärken, die die lockere Geldpolitik seit Jahren scharf angehen. Die Sorge der Kläger ist, dass die Notenbank ihr Mandat überschreitet und nicht nur die Stabilität der Währung sichert, sondern auch monetäre Staatsfinanzierung und Konjunkturpolitik betreibt. Doch auf diesen Punkt stellt das Karlsruher Urteil gar nicht ab. Es wendet sich nicht gegen den Anleihe-Kauf an sich, sondern nur gegen die Bedingungen, unter denen er erfolgt. Damit bestätigen die Richter im Kern sogar die Geldpolitik. Sie verlangen nur eine sorgfältigere Prüfung und nehmen EZB, Bundesbank und Bundestag stärker in die Pflicht. Die Notenbanken müssen nun ausführlicher die Verhältnismäßigkeit ihrer Maßnahmen prüfen und darlegen - also klug bedrucktes Papier produzieren. Zudem dürfen die Ankäufe nicht unbegrenzt weitergehen. Der Bundestag muss zudem aufpassen, dass die Notenbanken die Auflagen beachten. Doch das dürfte nicht schwerfallen, zumal die Corona-Krise der EZB neue Argumente für ihren Einsatz liefert.

Interessant dürfte dagegen werden, wie der juristische Machtkampf ausgeht, den die Verfassungsrichter nun angezettelt haben. Sie erklären ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) für willkürlich und nicht-bindend, der 2018 das Ankaufprogramm noch in allen Punkten gebilligt hatte. Vom EuGH lassen wir uns nichts sagen, lautet nun die Kampfansage aus Karlsruhe. An der künftigen Geldpolitik wird aber auch das nichts ändern. Die Anleihekäufe werden weitergehen - wenn auch besser begründet. Für Sparer heißt das: Null- und Negativzinsen bleiben.

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