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Corona im Schlachthof: Laschet stellt Aussage zu Rumänen und Bulgaren klar

Düsseldorf (ots)

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat seine umstrittene Äußerung zum massenhaften Ausbruch des Coronavirus in dem nordrhein-westfälischen Schlachtbetrieb Tönnies klargestellt. "Es gibt eine Vielzahl von Risiken für die Verbreitung von Viren, dazu gehören auch die Bedingungen und die Form des Reiseverkehrs innerhalb Europas", sagte Laschet der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Freitag). "Wir wollen ja aber gerade offene Grenzen und einen europäischen Arbeitsmarkt." Laschet betonte, er habe immer darauf hingewiesen, dass das Virus nicht an Grenzen haltmache. "Menschen gleich welcher Herkunft irgendeine Schuld am Virus zu geben, verbietet sich", sagte Laschet. Ihm sei wichtig klarzumachen, dass das für ihn wie für die gesamte Landesregierung selbstverständlich sei. Zugleich betonte Laschet, dass in den Schlachthöfen in NRW seit Ausbruch des Coronavirus auch während des Lockdowns unter Einhaltung von Hygienekonzepten durchgehend gearbeitet worden sei, um die Versorgung mit Lebensmitteln sicherzustellen. Öffnungen der Corona-Beschränkungen, wie man sie in Nordrhein-Westfalen schrittweise beschlossen habe, seien nicht ursächlich für die lokal aufgetretenen Neuinfektionen in dem Schlachtbetrieb im Kreis Gütersloh. In der Sache hielt Laschet fest: "Wir müssen davon ausgehen, dass die Arbeitsbedingungen und die Unterbringung der Menschen dazu beigetragen haben, dass sich das Coronavirus unter den Mitarbeitern des Schlachtbetriebs in Gütersloh derart ausbreiten konnte." Der NRW-Ministerpräsident kündigte zugleich Reformen an. Menschenunwürdige Arbeitsbedingungen von Beschäftigten seien weder in der Fleischindustrie noch in anderen Branchen hinnehmbar. "Gemeinsam mit der Bundesregierung wollen wir für ganz Deutschland bessere Regelungen schaffen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer." Das Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft des Bundeskabinetts müsse schnellstmöglich im Gesetz verankert werden. Das gelte auch für die Werkvertragsregelungen.

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