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Kommentar: Richtiges Urteil nach langer Posse

Düsseldorf (ots)

Die Sorgen der Anwohner sind verständlich: Dass unter ihren Gärten, Äckern, Straßen eine Pipeline das tückische Gas Kohlenmonoxid (CO) transportiert, ist keine gute Vorstellung. Und die Bauherren - erst Bayer, später Covestro - haben durch ihren Umgang mit dem Thema immer wieder Misstrauen geschürt. Erst wurden die Karten nicht offengelegt, dann sah die Trasse oder die Ummantelung anders aus als geplant. Doch nun hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) alle ihre Argumente verworfen und der Pipeline grünes Licht gegeben. Endlich, möchte man aus Sicht des Chemiestandortes NRW ausrufen.

Denn die Posse, die sich die Beteiligten rund um die Stahlröhre geleistet haben, ist peinlich für ein führendes Industrieland. Da erklärt der Landtag die Röhre als dienlich für das Allgemeinwohl und legt mit seinem Rohrleitungsgesetz die Basis für die nötigen Enteignungen. Doch als Protest einsetzt, will es keiner mehr gewesen sein. Mehr noch: Kommunalpolitiker unterstützen Anwohner sogar bei ihren Klagen. Auch das Oberverwaltungsgericht Münster steht beschädigt da. Erst meldet es Verfassungsbedenken an und zieht nach Karlsruhe, um nach einem Rüffel der Verfassungsrichter eine Wende um 180 Grad zu vollziehen. Nun wischt dasselbe OVG alle Einwände vom Tisch und gibt die Pipeline ohne Auflagen frei.

Natürlich hat der Staat das Recht, jedes Industrieprojekt nach sorgfältiger Prüfung abzulehnen. Doch wenn er grünes Licht gibt, müssen die Firmen auch Planungssicherheit haben. 2007 fiel der Startschuss für die Pipeline - und noch immer ist sie nicht in Betrieb. Ähnliches erlebt man bei Stuttgart 21 oder dem Kraftwerk Datteln. So kann Industriepolitik nicht funktionieren. Da darf man sich nicht wundern, wenn die nächste Standortentscheidung anders ausfällt.

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