Kommentar
Sonntagsöffnung mit begrenzter Wirkung = Von Georg Winters
Düsseldorf (ots)
Man kann für eine Ausweitung der Sonntagsöffnung im Einzelhandel plädieren. Und zwar mit Verweis darauf, dass Einkaufszeiten entzerrt werden könnten und so das Einhalten von Hygieneregeln in der Pandemie einfacher würde. Vielleicht zumindest. Wer glaubt, zusätzliche Einkaufstage könnten nennenswert verlorengegangene Umsätze zurückbringen, der irrt. Kein Verbraucher hat sonntags mehr Geld auf dem Konto als werktags, auch wenn er womöglich beim Wochenendausflug zahlungswilliger ist als in der Hektik des Alltags. Aber: Bei millionenfacher Kurzarbeit schnallen viele den Gürtel enger, und die zu erwartende Pleitewelle wird den Konsumverzicht eher verstärken.
Ökonomisch bringt eine Sonntagsöffnung also wenig. Sie sichert längerfristig kaum Jobs, und sie verursacht Kosten, die Mehrerlöse in Teilen auffressen. Manche Händler suchen diese Zusatzkosten zu minimieren, indem sie mit Beschäftigten flexible Teilzeitverträge schließen, diese also quasi auf Abruf arbeiten. Das ist ökonomisch nachvollziehbar, weil man als Händler bei Öffnungszeiten schnell und flexibel auf sich ändernde Nachfrage reagieren will und muss. Aber dieses Prozedere macht Mitarbeiter mitunter zu Verlierern. Sie wissen nicht, wie oft und wie viel sie arbeiten müssen, wie viel Geld am Ende des Monats übrig bleibt. Das ist die andere Seite der Medaille, selbst wenn viele Beschäftigte gern sonntags arbeiten würden, um zusätzliches Geld zu verdienen.
Natürlich sind erfolgreiche Klagen für Verdi auch ein Instrument öffentlicher Werbung. Aber das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in der Verordnung des Landes an einer klaren gesetzlichen Regelung fehlt, die Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft. Eine Verordnung, die permanent vom Verwaltungsgericht gekippt wird, verunsichert nur.
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