Rheinische Post: Strafurteil und scharfe Kritik
Düsseldorf (ots)
Von Reinhold Michels
Sicherheitsfachleute betonen seit Monaten, es sei nicht die Frage, ob, vielmehr: wann islamistische Gewalttäter auch in Deutschland zuschlagen. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei sagte bereits zu Jahresbeginn, der islamistische Terrorismus bedeute die größte Bedrohung für unsere Gesellschaft seit 1945; dennoch werde das Problem verniedlicht. Letzteres ist nicht wahr. Das belegen nachdrücklich die gestern vom Oberlandesgericht Düsseldorf verhängten mehrjährigen Freiheitsstrafen gegen vier angeklagte Islamisten eines Ablegers der Todesschwadronen von "al Qaida". Zwei Aussagen zum Prozessende in dieser Instanz (Revision beim Bundesgerichtshof wird folgen) fielen besonders auf: eine erfreuliche und eine bedrückende. Zum einen haben offenbar Verfassungsschutz und Polizei exzellent observiert und im richtigen Moment zugegriffen, bevor die Verdächtigen in Berlin und Düsseldorf ein Glaubenskrieger-Blutbad anrichten konnten. Zum anderen hat der beinahe zwei Jahre währende Prozess noch eine andere Vorgeschichte, auf die der Vorsitzende Richter gar nicht scharf genug aufmerksam machen konnte: Das Einbürgerungs- und Ausländerrecht, insbesondere dessen Regeln zur Abschiebung von Rechtsbrechern (drei Verurteilte waren vorbestraft, durften dennoch hier bleiben) wurde offenbar missachtet. Diese Laxheit ist fahrlässig, wenn nicht gemeingefährlich.
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