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Rheinische Post: Strafurteil und scharfe Kritik

Düsseldorf (ots)

Von Reinhold Michels
Sicherheitsfachleute betonen seit Monaten, es sei nicht die Frage,
ob, vielmehr: wann islamistische Gewalttäter auch in Deutschland 
zuschlagen. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei sagte 
bereits zu Jahresbeginn, der islamistische Terrorismus bedeute die 
größte Bedrohung für unsere Gesellschaft seit 1945; dennoch werde das
Problem verniedlicht. Letzteres ist nicht wahr. Das belegen 
nachdrücklich die gestern vom Oberlandesgericht Düsseldorf verhängten
mehrjährigen Freiheitsstrafen gegen vier angeklagte Islamisten eines 
Ablegers der Todesschwadronen von "al Qaida".
Zwei Aussagen zum Prozessende in dieser Instanz (Revision beim 
Bundesgerichtshof wird folgen) fielen besonders auf: eine erfreuliche
und eine bedrückende. Zum einen haben offenbar Verfassungsschutz und 
Polizei exzellent observiert und im richtigen Moment zugegriffen, 
bevor die Verdächtigen in Berlin und Düsseldorf ein 
Glaubenskrieger-Blutbad anrichten konnten. Zum anderen hat der 
beinahe zwei Jahre währende Prozess noch eine andere Vorgeschichte, 
auf die der Vorsitzende Richter gar nicht scharf genug aufmerksam 
machen konnte: Das Einbürgerungs- und Ausländerrecht, insbesondere 
dessen Regeln zur Abschiebung von Rechtsbrechern (drei Verurteilte 
waren vorbestraft, durften dennoch hier bleiben) wurde offenbar 
missachtet. Diese Laxheit ist fahrlässig, wenn nicht 
gemeingefährlich.

Rückfragen bitte an:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303

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