Rheinische Post: Gemeinnutz vor Prozess-Seligkeit
Düsseldorf (ots)
Von Reinhold Michels
Die Prozessbeteiligten in der Strafsache, die seit Hauptverhandlungs-Beginn im Januar 2004 "Mannesmann"-Verfahren heißt, sind anscheinend auf einem prozessökonomisch und rechtlich vernünftigen Weg. Wenn die Richter am Landgericht Düsseldorf ein Einsehen haben; wenn der sperrige Angeklagte Klaus Esser als Hauptauslöser des fulminanten Börsenbooms der späten Mannesmann AG und Hauptbegünstigter der Prämienorgie nach Firmenverkauf seinen Traum von der strafrechtlichen Vollreinigung ausgeträumt hat; wenn zudem die Staatsanwaltschaft als Etappensiegerin Klugheit und Maß bewahrt dann könnte das Verfahren eingestellt werden, wie es die Strafprozessordnung für Fälle kleinerer, aber auch mittlerer Kriminalität nahe legt. Das Dezember-Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs erzwingt ja in Wahrheit nicht den Schluss, die Strafsache gegen Ackermann, Esser, Funk, Zwickel und zwei Nebenfiguren müsse bis zum bitteren Ende exerziert werden. Der Vorwurf der Untreue (ein besonders ungenau verfasster Paragraph des Strafgesetzbuches) war und ist juristisch nicht so wasserdicht, wie das manche glauben machen möchten. Und: Esser und Funk, nur sie Prämien-Nehmer der Extraklasse, sollten aber mit einer besonders großen Geldgabe zu Gunsten einer wohltätigen Organisation büßen. Das lehrte sie Gemeinnützigkeit und stiftete Rechtsfrieden.
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