Rheinische Post: Keine Gnade ohne Reue
Düsseldorf (ots)
Von Stefan Reker
Die Möglichkeit, Gnade vor Recht ergehen zu lassen, gehört zu den vornehmen Stärken des Rechtsstaats. Aber für diese Gnade gibt es zwei entscheidende Voraussetzungen: Erstens darf von den Tätern keine kriminelle Gefahr mehr ausgehen. Und zweitens müssen sie ihre Taten bereuen. Das muss für die terroristischen Mörderinnen und Mörder der RAF ebenso gelten wie für alle anderen Verurteilten auch. Ob von dem 54-jährigen Christian Klar nach 24 Jahren Haft noch eine Gefahr ausgeht, ist eine Ermessensfrage für Polizei und Justiz. Aber die Voraussetzung der Reue erfüllt Klar offenkundig nicht. Von ihm hat man bis heute kein Wort des Bedauerns über seine Mordtaten gehört. Vor diesem Hintergrund sollte der Bundespräsident sein Recht zur Begnadigung höchst zurückhaltend handhaben. Das politische Signal zur Versöhnungsbereitschaft hat der Staat bereits mit der Freilassung früherer RAF-Mitglieder gegeben, die sich ausdrücklich vom Terror abgewandt hatten. Horst Köhler muss daher kein weiteres Symbol setzen. Ob die mehrfache RAF-Mörderin Brigitte Mohnhaupt nach 24 Jahren Haft nun auf Bewährung freikommen kann, muss ein Routineverfahren der Justiz klären. Allerdings gibt es auch von ihr bis heute kein Signal der Reue. Da bleibt ein ungutes Gefühl.
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