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Rheinische Post: Schutz von und vor U-Häftlingen

Düsseldorf (ots)

Von Reinhold Michels
Es lässt sich in einem Land ohne Todesstrafe kein schwererer 
staatlicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht denken als den 
Entzug der Freiheit. Deshalb sind Vorschriften zum Schutz gegen 
unverhältnismäßig lang dauernde Untersuchungshaft kein Fluch, 
vielmehr ein rechtsstaatlicher Segen. Wer möchte als U-Häftling, 
dessen Schuld erst noch im Hauptverfahren vor Gericht bewiesen werden
soll, bei der Frage nach der Dauer seines Zellenlebens schon vom 
Arbeitseifer eines Staatsanwalts, eines Richters abhängig sein?
Wie fast überall im Leben, sind Vor- und Nachteile auch im 
Rechtsleben Nachbarn. Was zum Schutz eines U-Häftlings vor Willkür 
und Schlendrian des Staates geboten und unentbehrlich ist, kann 
schlimmstenfalls eine Gefährdung der Allgemeinheit auslösen. Dass 
dringend Tatverdächtige, manchmal sogar umfassend geständige 
Kriminelle großen Kalibers aus der U-Haft frei gelassen werden 
müssen, weil die Justiz die prinzipiell geltende Halb-Jahres-Frist 
für die U-Haft verstreichen ließ, ohne dass es zur Anklageerhebung 
kam, empört nicht nur die Polizei zu Recht. Große Arbeitspensen, wie 
sie auf Richtern und Staatsanwälten lasten, gibt es heute in fast 
allen Berufen. Haftsachen sind aber etwas so Einschneidendes, dass 
sie vorrangig, ohne schuldhaftes Zögern zu erledigen sind.

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