Rheinische Post: Neues Unterhaltsrecht: Auch Unions-Experte erwägt Korrekturen
Düsseldorf (ots)
Auch innerhalb der Union gibt es Zweifel, ob der vorliegende Gesetzentwurf der Koalition zum Betreuungsunterhalt verfassungsgemäß ist. "Mein Eindruck ist schon, dass wir noch etwas an dem Kompromiss verändern müssen. Wir müssen den Beschluss des Verfassungsgerichts ernst nehmen", sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages der "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). Der CDU-Experte Andreas Schmidt hält es nun für möglich, dass "bei der Rangfolge der Betreuungsansprüche noch etwas zu verändern" ist. "Das muss man seriöserweise prüfen", sagte Schmidt dem Blatt. Er selbst sei noch nicht festgelegt. Die große Koalition hatte die Reform des Unterhaltsrechts vorerst gestoppt. Anlass war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hatte die geltende Regelung beim Betreuungsunterhalt für verfassungswidrig erklärt, wonach geschiedene Mütter länger Unterhalt bekommen als Mütter nicht ehelicher Kinder. Der Gesetzentwurf von Union und SPD sah zwar vor, die Zahlungsdauer anzugleichen. Bei der Rangfolge der Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen aber sollen auf Wunsch der Union geschiedene Ehepartner ihre Ansprüche vor unverheirateten Partnern geltend machen können.
Trotz der komplizierten Ausgangslage sei er optimistisch, dass Union und SPD eine Einigung finden, betonte Schmidt. "Ich gehe davon aus, dass wir einen Kompromiss hinkriegen."
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