Bundeszahnärztekammer
Negativer Richterspruch als positives Signal?
Berlin (ots)
Ablehnung der Verfassungsbeschwerde zur Punktwert-Angleichung liefert Hinweis auf Gestaltungsmöglichkeiten in der GOZ
Mit einem lachenden und einem weinenden Auge hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zur Kenntnis genommen, dass ihre Verfassungsbeschwerde wegen der seit 1988 nicht mehr erfolgten Anpassung des Punktwerts in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen wurde. Über den sogenannten Punktwert wird der einem Tarif vergleichbare Gegenwert für eine zahnärztliche Leistung bemessen. "Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass nach fast 13 Jahren eine Anhebung des Punktwertes dringend erforderlich wäre, um die Wirtschaftlichkeit der Zahnarztpraxen nicht weiter zu gefährden", erklärte Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, Präsident der BZÄK.
In der Begründung des entsprechenden Beschlusses, der nach Auffassung von Weitkamp innerhalb von zwei Monaten "ungewöhnlich rasch" erfolgte, sieht die BZÄK aber auch ein positives Signal. Neben der Feststellung, dass der Beschwerde keine grundsätzliche Bedeutung zu Grunde liege, wird auf die "Gestaltungsmöglichkeiten" verwiesen, die die GOZ den Zahnärzten einräume. Vor eine richterliche Entscheidung setzen die Verfassungsrichter hier die Eigeninitiative der Zahnärzte, diese Gestaltungsmöglichkeiten auch auszuschöpfen. "Insofern bietet die Begründung der Ablehnung unserer Beschwerde doch noch ihr Gutes", so BZÄK-Präsident Weitkamp. Die Zahnärzteschaft werde diese Möglichkeiten jedenfalls intensiv prüfen.
Für Rückfragen: Frank Royer, Tel.: 030/ 40005 140 presse@bzaek.de
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