Bundesszahnärztekammer
Geringe Strahlenbelastung durch Röntgen beim
Zahnarzt
Nur 0,1 Prozent der effektiven Dosis bei medizinischen
Anwendungen gehen auf das Konto der Zahnfilmaufnahmen
Berlin (ots)
Röntgenaufnahmen beim Zahnarzt tragen nur zu einem minimalen Teil zur Strahlenexposition der Patienten bei. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) verweist in diesem Zusammenhang auf einen Bericht des Bundesamtes für Strahlenschutz, nach dem Röntgenaufnahmen der Zähne und der Gliedmaßen nur einen geringen Anteil der kollektiven Belastung mit Radioaktivität ausmachen. In dem Bericht für das Jahr 1999 wird der absolute Anteil der Röntgenuntersuchungen beim Zahnarzt auf 18,4 Prozent der gesamten medizinischen Anwendungen beziffert. Durch diese Aufnahmen werde die Bevölkerung jedoch nur mit 0,1 Prozent der kollektiven effektiven Strahlen-Dosis konfrontiert. Die mittlere Belastung durch medizinische Maßnahmen beträgt pro Jahr und Person insgesamt etwa 2 Millisievert (mSv), die natürliche Umgebungsbelastung liegt dagegen bei 2,4mSv pro Person und Jahr.
Die BZÄK weist in diesem Zusammenhang auf die zwingende Notwendigkeit von Röntgenaufnahmen im Rahmen einer gründlichen Diagnostik hin. Im Sinne einer präventionsorientierten Zahnheilkunde ist eine ausführliche Diagnostik zur frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen der Zahnhartsubstanz als auch von Zahnbetterkrankungen unter Einbeziehung einer Röntgendiagnostik ein zwingendes Erfordernis. Daraus erkläre sich die relativ hohe Zahl der Anwendungen. Mit konsequenten Maßnahmen zum Strahlenschutz in Verbindung mit dem Einsatz moderner Technik sei es aber gelungen, die Strahlenbelastung äußerst gering zu halten.
Vor diesem Hintergrund fordert die BZÄK bei der Entwicklung der neuen Röntgenverordnung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das unterschiedliche Strahlenexpositionspotenzial zwischen den einzelnen Arten der Röntgendiagnostik zu berücksichtigen. Die bestehenden Maßnahmen des Strahlenschutzes in der Zahnmedizin rechtfertigten keine überzogenen neuen Forderungen, die mit einem weiteren Anstieg der Kosten verbunden wären.
Für Rückfragen: ZA Michael Krone, Tel.: 030/ 40005-120 presse@bzaek.de
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