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Neues Recht für alle Patienten in der GKV: Kostenerstattung erleichtert Zugang zum gesamten Leistungsspektrum der Zahnheilkunde

Berlin (ots)

Versorgung frei wählen: Krankenkassen sind zu Zuzahlungen
   verpflichtet
Seit Jahresbeginn haben auch alle gesetzlich versicherten
Patienten Zugang zum gesamten Therapie-Spektrum der modernen Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde. Voraussetzung: Sie entscheiden sich
gegenüber ihrer Krankenkasse bei allen ambulanten Behandlungen für
die sogenannte "Kostenerstattung". Diese Patienten sind dann nicht
mehr zwangsläufig den Beschränkungen des Leistungskatalogs der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterworfen, teilt die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit. Sie können sich für eine
Privatbehandlung entscheiden und erhalten von der Krankenkasse einen
Zuschuss in Höhe der jeweiligen gesetzlichen Leistung. Es gibt also
endlich Therapiefreiheit auch für den Patienten in der GKV ohne
Verlust seines Kassenanteiles.
Wer sich gegenüber seiner Krankenkasse für die Kostenerstattung
entscheidet, rechnet direkt mit seinem Arzt oder Zahnarzt ab und
reicht die Rechnung bei seiner Krankenkasse ein. Von ihr erhält der
Patient einen Zuschuss in Höhe der Leistung, die ihm nach dem Katalog
der GKV zusteht, abzüglich einer Verwaltungsgebühr. "Mit
Kostenerstattung kann der Patient künftig aus allen anerkannten
Therapien der modernen Zahnmedizin wählen", erläutert BZÄK-Präsident
Dr. Dr. Jürgen Weitkamp. "Dass dabei eine Verwaltungsgebühr erhoben
wird, ist kontraproduktiv und überflüssig", so Weitkamp.
Die BZÄK empfiehlt Patienten, sich bei der Wahl der
Kostenerstattung mit ihrem Zahnarzt zu beraten.

Pressekontakt:

Jette Krämer,
Tel.: 030/ 40005-150,
j.kraemer@bzaek.de

Original content of: Bundeszahnärztekammer, transmitted by news aktuell

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