BZÄK rät: Vor Behandlung im EU-Ausland sorgfältig informieren
Ratschläge für Patienten zur zahnmedizinischen Behandlung im EU-Ausland auf der Homepage der Bundeszahnärztekammer
Berlin (ots)
Patienten, die sich im EU-Ausland zahnmedizinisch behandeln lassen möchten, sollten sich über die genauen Konditionen und Rahmenbedingungen vorab sorgfältig informieren. Das rät die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die auf ihrer Internet-Homepage deshalb entsprechende Informationen und Ratschläge zusammengestellt hat (www.bzaek.de/patient-inneu.asp). Der Vizepräsident der BZÄK, Dr. Dietmar Oesterreich, empfiehlt den Patienten, bei einer auf den ersten Blick preiswerteren Behandlung im Ausland nicht ausschließlich auf mögliche Kosteneinsparungen zu achten: "Häufig setzen zahnmedizinische Behandlungen eine umfangreiche Diagnostik sowie eine längere Vorbehandlung voraus und erfordern eine intensive Nachbetreuung."
Mit Verschiebung der EU-Grenzen Richtung Osten ist ein neuer Markt entstanden - auch im Gesundheitswesen. Denn ambulante zahnmedizinische/medizinische Behandlungen im EU-Ausland werden von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der in Deutschland gültigen Sätze über Kostenerstattung mitfinanziert. Die Kammer rät, sich vor dem Zahnarztbesuch im Ausland bei der eigenen Krankenkasse kundig zu machen, welche Zuschüsse für die jeweilige Behandlung gezahlt werden.
Auf der BZÄK-Homepage finden Ratsuchende verschiedene Hinweise, welche Aspekte bei einer zahnmedizinischen Behandlung im Ausland besonders beachtet werden sollten. Beim Zahnersatz etwa, nach dessen Eingliederung nicht selten Nachbehandlungen nötig werden, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken können. "Hinzu tritt für den Patienten der Verlust einer auf Kontinuität und Vertrauensverhältnis basierenden gewachsenen Beziehung zwischen Zahnarzt und Patient", erläutert der BZÄK-Vizepräsident. Weitere wichtige Hinweise zu einer Behandlung im EU-Ausland finden sich auf der BZÄK-Homepage. Darüber hinaus können ratsuchende Patienten sich auch an die Patientenberatungsstellen der Landes-Zahnärztekammern oder ihren Zahnarzt wenden.
Für Rückfragen:
Jette Krämer Tel.: 030/ 40005-150 presse@bzaek.de
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