Praxisgebühr-Analyse: Zur zahnmedizinischen Versorgung herrscht großer Aufklärungsbedarf bei den Patienten
IDZ-Analyse warnt vor Rückgang der Kontrollorientierung bei den Patienten
Berlin (ots)
Bei der Praxisgebühr überwiegen für den zahnmedizinischen Versorgungsbereich sowohl auf gesundheitsökonomischer, wie sozialmedizinischer Ebene die Nachteile. Das ist das Ergebnis einer jetzt vom Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) veröffentlichten Kosten-Nutzen-Analyse*. Die Gebühr trage den Besonderheiten des zahnmedizinischen Bereichs zu wenig Rechnung, darüber hinaus lasse sie mittel- bis langfristig auch keine Kostendämpfung erwarten. Besonders negativ fallen die Verunsicherung und Informations-Defizite bei den Patienten ins Gewicht! Vor möglichen Folgen und daraus entstehenden Kosten warnt der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Dietmar Oesterreich: "Die Praxisgebühr hat offenbar mit dazu beigetragen, dass weniger Patienten ihren Zahnarzt aufsuchen, obwohl sie für Kontrolluntersuchungen (zweimal im Jahr) nicht anfällt. Mit diesem Rückgang ist auch einer der wichtigsten Erfolge unserer präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, die hohe Kontrollorientierung der Patienten, gefährdet."
Nach der IDZ-Analyse haben etwa 99 Prozent der Menschen in Deutschland mindestens einmal im Leben Karies, es handelt sich also um die "Volkskrankheit" schlechthin. Im Gegensatz zu anderen weit verbreiteten akuten Krankheiten, wie etwa grippalen Infekten, handele es sich bei der Karies aber um eine chronische Erkrankung mit bleibendem bzw. zunehmendem Schaden (caries profunda), die möglichst zeitnah therapiert werden sollte. Die hohe Kontaktfrequenz von 75 Prozent der Männer und 78 Prozent der Frauen, die mindestens ein Mal pro Jahr den Zahnarzt aufsuchen, mache den Erfolg in der nationalen Oralprophylaxe aus. Der äußere sich u.a. darin, dass Deutschland bei der Mundgesundheit im internationalen Vergleich in den vergangenen Jahrzehnten in die Spitzengruppe aufgestiegen ist.
"Die Analyse stellt noch einmal klar den Zusammenhang zwischen Prävention und allgemeiner Mundgesundheit heraus und warnt vor einem Rückgang der Kontrollorientierung unserer Patienten", so BZÄK-Vizepräsident Oesterreich. Eine weitere Verunsicherung der Patienten durch die gesetzliche Neuregelung bei der Beitragserhebung ab 1. Juli 2005 sei aber bereits spürbar. "Der Gesetzgeber wäre eigentlich gefordert, den Patienten die Umstellung auf die einkommensabhängige Beitragsfinanzierung der Zahnersatzversorgung zu erklären." Damit weist Oesterreich auf den zunehmenden Beratungsbedarf in den Praxen hin. Die Umstellung von der prozentualen Bezuschussung hin zu den Festzuschüssen unter Beibehaltung der bislang geltenden Bonusregelung wird von der Gesetzesänderung ab 1.Juli nicht berührt. Vielmehr wird die Kostenfrage, seit Januar diesen Jahres, durch die befundorientierten Festzuschüsse für den Patienten transparenter und gerechter.
Patienten, die Fragen zur Praxisgebühr bei ihrem Zahnarzt haben, können sich unter der Patienten-Hotline der Bundeszahnärztekammer Tel.: 0800-8233283 beraten lassen.
*Vgl.: D. Klingenberger, "Steuerungs- und Verteilungswirkungen der Praxisgebühr im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung - eine Kosten-Nutzen-Analyse" in "Das Gesundheitswesen", H. 3/2005, 67. Jg., S. 196 - 203
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