Können des Zahnarztes ist nicht durch Paragraphen zu ersetzen
Deutscher Zahnärztetag 2006 in Erfurt: Freiberufliche Verantwortung contra staatlichen Dirigismus
Erfurt (ots)
Die Verteidigung der Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung gegen staatlichen Dirigismus verbunden mit echter Wettbewerbssteigerung auf dem Gesundheitsmarkt sowie Schaffung einer patientengerechten, wissenschaftlich gestützten Leistungsbeschreibung sind die politischen Kernforderungen des Deutschen Zahnärztetages 2006 in Erfurt unter dem Motto "Standespolitik - Praxis - Wissenschaft". Der zum Deutschen Zahnärztetag veranstaltete wissenschaftliche Kongress widmet sich der "Entscheidungsfindung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde" und wird von der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DGP) sowie der Landeszahnärztekammer Thüringen organisiert.
Die deutschen Zahnärzte wehren sich gegen die schleichende Staats-Übernahme sämtlicher Weichenstellungen im Gesundheitsmarkt. Die in den aktuellen Gesetzesvorhaben "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)", Versicherungsvertragsgesetz und Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ablesbare Tendenz bedeutet eine weiter zentralisierte Verwaltungswirtschaft. Diese wird dem vom primär humanen Anliegen des Heilens geprägten Gesundheitswesen nicht mehr gerecht. Kennzeichnend für einen freien Beruf ist die Verantwortung des Zahnarztes gegenüber seinem Patienten. Dabei kommt es auf das eigene Können und Wissen, die persönliche Kreativität und Erfahrung sowie die Unabhängigkeit in der Entscheidungsfindung an. Diese Eigenschaften können im Sinne der Patienten nicht durch Paragraphen ersetzt werden.
Die Liberalisierung des Berufsrechts begrüßen die deutschen Zahnärzte, sie vermissen aber den weiter ausbleibenden Wettbewerb unter den Krankenkassen. Den mit der Einführung des Basistarifs in der Privaten Krankenversicherung (PKV) vollzogenen Bruch der beiden Systeme GKV und PKV lehnen sie als überflüssig auch hinsichtlich des Sicherstellungsauftrages ab. Dagegen sei eine an den Erkenntnissen einer präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde orientierte Leistungsbeschreibung und Honorarordnung im Sinne der Patienten dringend erforderlich.
Unter Berücksichtigung wissenschaftlich evidenter Wechselwirkungen zwischen Erkrankungen des Mundraums und denen des Gesamtorganismus kommt der zahnmedizinischen Prävention eine immer größere Bedeutung zu. Gestützt auf die positiven Ergebnisse der IV. Deutschen Mundgesundheitsstudie, die eine Verbesserung der allgemeinen Mundgesundheit ausweist, mahnen die Zahnärzte eine stärkere Einbindung ihrer Fachkenntnisse bei der Gesetzesgestaltung im Gesundheitswesen an.
Da genetische, soziale, verhaltensbedingte, umweltbedingte oder durch andere Krankheiten verursachte Risikofaktoren zu Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und in Ihrer Wechselbeziehung zum Gesamtorganismus ursächlich zu allgemeinen Erkrankungen führen können, muss deren angemessene Versorgung auch weiter Bestandteil eines allgemeinen Versicherungsschutzes mit Festzuschüssen und Kostenerstattung werden. Der gegenüber der Medizin häufig wesentlich größeren Auswahl an wissenschaftlich fundierten Therapiemöglichkeiten bei gleicher Diagnose muss dabei entsprechend Rechnung getragen werden.
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