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Deutsche Bahn sieht keine Grundlage für Klagen von Angehörigen der Eschede-Opfer

Berlin (ots)

Zu der am 30.5.2001 vor dem Landgericht Berlin
eingereichten Klage gegen die Deutsche Bahn im Zusammenhang mit
Schmerzensgeldzahlungen für Hinterbliebene von Eschede nimmt die
Deutsche Bahn wie folgt Stellung:
Mit Befremden nimmt die Deutsche Bahn zahlreiche öffentliche
Äußerungen und falsche Beschuldigungen des Anwalts Dr. Reiner Geulen
zur Kenntnis. Seine Aussagen zur mangelhaften Entschädigung der
Hinterbliebenen durch die Bahn weist die Bahn zurück. Vor allem seine
Behauptungen zum Verschulden der Bahn oder einzelner
Vorstandsmitglieder entbehren vor dem Hintergrund der
staatsanwaltlichen Ermittlungen jeglicher Grundlage. Dies wird durch
eine kürzlich erschienene Presseerklärung der Oberstaatsanwaltschaft
Lüneburg zum 3. Jahrestag des ICE-Unglücks untermauert. Hierin
erklärt sie eindeutig, dass ein technischer Defekt (gebrochener
Radreifen) zu dem Unfall geführt hat. Aus diesem Grund wurde ein
Ermittlungsverfahren gegen zwei Ingenieure der Deutschen Bahn AG
sowie zwei Ingenieure der Herstellerfirma eingeleitet. Weitere
Pflichtverstöße von Mitarbeitern der Deutschen Bahn konnten bei den
Ermittlungen nicht festgestellt werden. Ferner teilt sie mit, dass
sie nach intensiver Überprüfung des Vorfalls keine Verdachtsmomente
gegen aktuelle oder ehemalige Vorstandsmitglieder erkennen kann und
daher auch zu keinem Zeitpunkt entsprechende Ermittlungsverfahren
eingeleitet hat. Die Bahn geht davon aus, dass Herr Dr. Geulen vor
diesem Hintergrund mit einer Klage gegen einzelne Vorstandsmitglieder
der Bahn keinen Erfolg haben wird.
Gleiches gilt nach Auffassung der Bahn für die jetzt von sechs
Hinterbliebenen eingeklagten erhöhten Entschädigungsleistungen von
mindestens 250.000 Mark. Diese Forderung ist nach deutscher
Rechtslage nicht nachvollziehbar.
Es ist das gute Recht aller Betroffenen, mögliche
Schadensersatzansprüche, die aus dem Unfall von Eschede resultieren,
gerichtlich überprüfen zu lassen. Unmittelbar nach dem Unfall am 3.
Juni 1998 hat die Deutsche Bahn den Verletzten und Angehörigen von
Todesopfern den Ombudsmann und ehemaligen Richter am
Bundessozialgericht, Professor Ernst Krasney, zur Seite gestellt, um
sie in allen Belangen unabhängig, sachkundig und vor allem
individuell betreuen zu lassen. Zudem hat die Bahn allen Betroffenen
rechtlichen Beistand zur Klärung ihrer Ansprüche angeboten und auch
finanziert. Magret Suckale, Leiterin der Rechtsabteilung Deutsche
Bahn AG: "Wir haben uns unmittelbar nach dem Unfall bemüht, alle
Entschädigungsleistungen, sei es Schmerzensgeld oder Sachschäden,
unbürokratisch und schnell abzuwickeln. Dies ist uns in den weitaus
meisten Fällen in Einvernehmen mit den Betroffenen auch gelungen. Es
war dabei ausdrücklich unser Ziel, keine pauschalen Zahlungen
vorzunehmen, sondern die persönliche Lage der Betroffenen zu
berücksichtigen. Das hat in vielen Fällen dazu geführt, dass wir weit
über die gesetzlichen Grenzen hinaus entschädigt haben. Wenn sich
Einzelne von der Bahn dennoch nicht gerecht behandelt fühlen, werden
wir uns einer gerichtlichen Klärung der Ansprüche keinesfalls
verschließen. Im Gegenteil. Auf Wunsch von Herrn Dr. Geulen haben wir
einer Verlängerung der Verjährungsfrist für die Ansprüche bis zum
31.3.2002 zugestimmt".
Insgesamt hat die Deutsche Bahn im Zusammenhang mit dem Unfall in
Eschede bis heute über 40 Millionen Mark an Entschädigungen
geleistet. Gut sieben Millionen Mark davon sind Schmerzensgelder, die
insbesondere an Verletzte aber auch an Hinterbliebene ausbezahlt
wurden. In Einzelfällen wurden Entschädigungen von mehreren Millionen
Mark geleistet.
Unabhängig von der Verschuldensfrage, die noch gerichtlich zu
klären ist, hat die Deutsche Bahn dem nächsten Angehörigen eines
jeden tödlich Verunglückten sofort nach dem Unfall 30.000 Mark
Schmerzensgeld angeboten. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige
Leistung der Bahn, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt. Das
Geld wurde von 99 der 102 Familien abgerufen. Neben dem
Schmerzensgeld hat die Bahn auch den Hinterbliebenen Sachaufwendungen
erstattet, die durch den Tod von Angehörigen entstanden sind. Auch
hier sind zum Teil sehr hohe Beträge geflossen.
Bahnchef Hartmut Mehdorn: "Wir bedauern es außerordentlich, dass
Herr Dr. Geulen die Entschädigungsfrage zur Medienschlacht ausarten
lässt und ehemalige sowie amtierende Bahnvorstände mit
ungeheuerlichen Behauptungen zu diskreditieren versucht, anstatt
sachlich bzw. juristisch eine Klärung anzustreben. Ganz offenbar geht
es Herrn Dr. Geulen dabei um eine persönliche Profilierung. Diese
findet auf dem Rücken vieler Betroffener statt, die versuchen,
endlich ihre Ruhe zu finden." In diese Stimmungsmache passe auch die
Behauptung, die Bahn habe sich bei Opfern und Hinterbliebenen bis
heute nicht gemeldet. Der damalige Bahnchef Johannes Ludewig hat sich
in einem persönlichen Schreiben an die Betroffenen gewandt.

Pressekontakt:

Dieter Hünerkoch
Leiter Kommunikation
Tel.: 0 30/2 97-6 11 30
Fax: 0 30/2 97-6 19 19

Dirk Große-Leege
Konzernsprecher
Tel.: 0 30/2 97-6 11 80
Fax: 0 30/2 97-6 20 86
E-Mail: medienbetreuung@bku.db.de
Internet: http://www.bahn.de

Original content of: Deutsche Bahn AG, transmitted by news aktuell

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