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Bahn klagt gegen Europäische Kommission wegen Steuerbefreiung von Flugbenzin

Berlin (ots)

Weil die Europäische Kommission es versäumt hat,
gegen die Befreiung des Flugbenzins von der Mineralöl- und Ökosteuer
vorzugehen, hat die Deutsche Bahn jetzt vor dem Europäischen Gericht
in Luxemburg Untätigkeitsklage erhoben.
Die steuerliche Bevorzugung des Luftverkehrs verzerrt den
Wettbewerb auf innerdeutschen Strecken einseitig zu Lasten der Bahn.
Flugbenzin ist von sämtlichen Verbrauchssteuern befreit, während sich
die Verbrauchssteuer-belastung der Bahn für Traktionsenergie
(Mineralölsteuer, Ökosteuer und Stromsteuer) auf zuletzt 330,4
Millionen Euro im Jahr beläuft - bei steigender Tendenz.
Dazu Bahnchef Hartmut Mehdorn: "Die Befreiung des Flugbenzins von
der Mineralöl- und Ökosteuer werten wir als unzulässige staatliche
Beihilfe zu Gunsten des Luftverkehrs, der auf innerdeutschen Strecken
mit dem Hochgeschwindigkeitsverkehr der Bahn konkurriert". Der
deutsche Steuerzahler hat laut Subventionsbericht der Bundesregierung
den Flugverkehr im Jahr 2001 durch diese Steuerbefreiung mit
insgesamt 409 Millionen Euro subventioniert. Dadurch können die
Fluggesellschaften in Deutschland mit Billigstangeboten gegen die
Bahn antreten. Allein auf der Strecke Berlin - Frankfurt/Main macht
die Subventionierung pro befördertem Fluggast rund 14 Euro aus.
Wegen dieser Wettbewerbsverzerrung hatte die Deutsche Bahn im Juli
2002 eine förmliche Beschwerde bei der Europäischen Kommission
eingereicht, da gegen unzulässige staatliche Beihilfen nach der
Rechtsordnung der EU nur die Brüsseler Behörde vorgehen kann. Die
Europäische Kommission hat diese Beschwerde nicht aufgegriffen. Damit
die Wettbewerbsbedingungen zwischen Luft- und Bahnverkehr
harmonisiert werden hat die Deutsche Bahn jetzt die Luxemburger
Richter angerufen. Die Bahn rechnet mit einer Prozessdauer von ein
bis zwei Jahren.
Werner W. Klingberg
Konzernsprecher
Tel. 030-297 61180
Fax  030-297 62086
Uwe Herz
Stellv. Konzernsprecher
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