Streiks bis auf Weiteres nicht zulässig
Berlin (ots)
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat heute in weiteren Verfahren seine Rechtsauffassung zu der von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) angekündigten Streiks wiederholt. Mit weiteren einstweiligen Verfügungen wurde der GDL untersagt, Streiks durchzuführen.
Das Arbeitsgericht weist darauf hin, dass die einstweiligen Verfügungen zur Abwendung unverhältnismäßiger Schäden von der Deutschen Bahn und ihren Kunden erforderlich seien. Die Frage, ob der von der GDL angestrebte "Spartentarifvertrag" überhaupt wirksam sein würde, könne nicht in angemessener Zeit geklärt werden. Die Bahn hatte wegen mehrerer betroffener Gesellschaften mehrere Verfahren rechtshängig gemacht, die nun alle zugunsten der Bahn ergangen sind.
Die GDL hat angekündigt, gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Frankfurt a.M. Widerspruch einzulegen. Eventuelle Streiks bleiben auch nach Einlegung des Widerspruchs unzulässig. Die mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt a.M. ist für Freitag, 25. April, angekündigt.
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