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Streiks bis auf Weiteres nicht zulässig

Berlin (ots)

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat heute in
weiteren Verfahren seine Rechtsauffassung zu der von der Gewerkschaft
Deutscher Lokomotivführer (GDL) angekündigten Streiks wiederholt. Mit
weiteren einstweiligen Verfügungen wurde der GDL untersagt, Streiks
durchzuführen.
Das Arbeitsgericht weist darauf hin, dass die einstweiligen
Verfügungen zur Abwendung unverhältnismäßiger Schäden von der
Deutschen Bahn und ihren Kunden erforderlich seien. Die Frage, ob der
von der GDL angestrebte "Spartentarifvertrag" überhaupt wirksam sein
würde, könne nicht in angemessener Zeit geklärt werden. Die Bahn
hatte wegen mehrerer betroffener Gesellschaften mehrere Verfahren
rechtshängig gemacht, die nun alle zugunsten der Bahn ergangen sind.
Die GDL hat angekündigt, gegen die Entscheidung des
Arbeitsgerichtes Frankfurt a.M. Widerspruch einzulegen. Eventuelle
Streiks bleiben auch nach Einlegung des Widerspruchs unzulässig. Die
mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt a.M. ist für
Freitag, 25. April, angekündigt.
Rückfragen:
Werner W. Klingberg
Konzernsprecher
Tel. 030 297-61180
Fax 030 297-62086
Uwe Herz
Stellv. Konzernsprecher
Tel. 030 297-61128
Fax 030 297-61935
www.bahn.de/presse 
medienbetreuung@bahn.de

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