Landesarbeitsgericht hält Streikverbot weitgehend aufrecht
Frankfurt/Main (ots)
Das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt a. M. hat heute über die von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) eingelegten Berufungen im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden. Nach dem Urteil bleibt der Streik im Bereich von elf von zwölf Bahn-Gesellschaften weiterhin untersagt, weil in diesen Gesellschaften ungekündigte Tarifverträge gelten und damit Friedenspflicht herrscht. Allerdings gilt dies nicht für die DB Regio AG, bei der die entsprechenden Tarifverträge von der GDL gekündigt sind.
Im Übrigen geht das Gericht vom Grundsatz der Tarifeinheit aus und bestätigt insoweit die Rechtsauffassung der Bahn. Es lässt offen, ob der geforderte Spartentarifvertrag überhaupt anwendbar wäre. Für die DB Regio hat das Gericht wegen der mit einem Streikverbot verbundenen Einschränkung der Tarifautonomie abweichend vom Arbeitsgericht entschieden.
Die GDL hat unmittelbar nach der Verhandlung noch keine Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung eines Spartentarifvertrages angekündigt. Sie hatte jedoch in der Vergangenheit erklärt, für den Fall einer positiven Entscheidung des Gerichts eine Urabstimmung bei ihren Mitgliedern durchzuführen.
"Wir werden weiterhin alles versuchen, um zu verhindern, dass der Tarifkonflikt auf dem Rücken unseres Unternehmens und unserer Kunden ausgetragen wird. Durch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts können Streiks bei DB Regio rechtlich nicht ausgeschlossen werden", so Personalvorstand Dr. Norbert Bensel. "Wir setzen aber darauf, dass auch die GDL erkennt, dass ein Streik in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation nicht zu verantworten ist. Wir hoffen nach wie vor, dass Lösungen am Verhandlungstisch möglich sind." Die Bahn bietet der GDL weiterhin die Aufnahme von Verhandlungen über alle offenen Themen wie Entgeltstruktur, Arbeitszeitregelungen und Zulagen für Lokomotivführer an.
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