Bahn weist Vorwurf schlechter Zahlungsmoral zurück
Berlin (ots)
Korrekte Rechnungen werden nach Prüfung zügig gezahlt / Nachtrags-Forderungen von Bauunternehmen oft nicht berechtigt
Die Deutsche Bahn weist Versuche, das Unternehmen für die in Schwierigkeiten geratene Walter Bau-AG mitverantwortlich zu machen, als substanzlos und irreführend zurück. Die Bahn ist weder ein säumiger Zahler noch bleibt sie Auftragnehmern etwas schuldig. Die Vorwürfe einer angeblich mangelnden Zahlungsmoral der Bahn werden auch durch ständige Wiederholung nicht richtig.
Mit einigen Unternehmen der Bauindustrie gibt es allerdings immer wieder Differenzen über nachträgliche Forderungen. Diese so genannten Nachträge müssen von der Bahn auch im Interesse des deutschen Steuerzahlers sorgfältig auf ihre Berechtigung geprüft werden, da es sich bei Infrastrukturinvestitionen zu großen Teilen um Gelder des Bundes aus einem ohnehin angespannten Verkehrshaushalt handelt. Die Bahn unterliegt bei der Verwendung der öffentlichen Mittel einer strengen Kontrolle des Eisenbahnbundesamtes sowie des Bundesrechnungshofes und muss Gelder zu eigenen Lasten zurückzahlen, wenn die Berechtigung der zusätzlichen Forderungen nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wird.
Oft stellt sich nach ordnungsgemäßer Prüfung heraus, dass Nachträge gar nicht gerechtfertigt oder stark überhöht sind. Die Walter Bau-AG steht mit Nachtragsforderungen bei der Bahn und mit Streitfällen bis hin zu jahrelangen Bauverzögerungen an der Spitze aller Bauunternehmen, verzerrt so den Wettbewerb und schädigt den Ruf der Branche.
Mit dem weitaus überwiegenden Teil der Bauindustrie gibt es in der Zusammenarbeit keinerlei Probleme, weder was die Qualität der Leistungen noch die Abrechnungen angeht.
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