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Das Gehalt der Kollegen: Wie neugierig sind die Deutschen wirklich?
Eschborn (ots)
- Jeder fünfte deutsche Arbeitnehmer weiß, wie viel er im Vergleich zu seinen Kollegen verdient - Wenn es die Möglichkeit gäbe, das Gehalt der Kollegen zu erfahren, würde knapp die Hälfte der Befragten sie nutzen - Die Gründe: Der Wunsch nach Transparenz, bessere Gehaltsverhandlungen und die Vermutung weniger zu verdienen, als die Kollegen
Was verdienen die Kollegen? Seit Januar muss das kein Geheimnis mehr sein. Denn im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes gilt (unter bestimmten Voraussetzungen) ein individueller Auskunftsanspruch. Aber: Wie groß ist eigentlich die Neugier der deutschen Arbeitnehmer beim heiklen Thema "Gehalt"? Dieser Frage ist Monster in einer YouGov Online-Umfrage* nachgegangen. Das Ergebnis: Jeder Fünfte weiß bereits, wie viel er im Vergleich zu seinen Kollegen verdient. Die Hälfte der Befragten würde die Möglichkeit aber gerne in Anspruch nehmen und sich über vergleichbare Gehaltstrukturen im Unternehmen informieren.
Zu den Top drei Gründen, warum Arbeitnehmer sich gerne nach dem Verdienst ihrer Kollegen erkundigen möchten, gehört der Wunsch nach mehr Transparenz (57 Prozent). Aber auch das Bestreben, sich besser auf Gehaltsverhandlungen vorbereiten zu können (50 Prozent) und die Vermutung, weniger als die Kollegen zu verdienen (15 Prozent) werden genannt.
Young Professionals sind neugieriger
Das Interesse am Gehalt der Kollegen scheint allerdings mit der Berufserfahrung zu sinken, denn während nur sieben Prozent der 45-54-Jährigen sich darüber sorgen, dass sie weniger verdienen als ihre Kollegen, vermuten das doppelt so viele der Umfrageteilnehmer im Alter zwischen 25 und 34 Jahren. Generationsunterschiede werden auch beim Thema Transparenz deutlich: Jeder dritte Millennial (24-34 Jahre) wünscht sich mehr Transparenz beim Gehalt aber nur jeder vierte der älteren Generation (45-54 Jahre) würde aus diesem Grund nach dem Gehalt der Kollegen fragen.
Das Tabuthema Gehalt treibt deutsche Arbeitnehmer schon lange um: Darf man nun oder darf man nicht mit Kollegen über Gehälter sprechen? Tritt betretenes Schweigen auf, wenn man vorsichtig in die Runde fragt oder kann man sich locker bei einem Feierabenddrink darüber unterhalten? Mit dem individuellen Auskunftsanspruch ließe sich dieses Dilemma umgehen. Er verpflichtet Arbeitgeber, ihren Arbeitnehmern das Gehalt ihrer Kollegen auf Anfrage transparent vorzulegen, jedoch mit einigen Einschränkungen: Das Unternehmen muss mindestens 200 Mitarbeiter beschäftigen, Vergleiche sind nur bei mehreren Kollegen in vergleichbarer Position möglich und auch regionale Aspekte werden nicht berücksichtigt. Eine Anfragewelle wird der Auskunftsanspruch damit wohl eher nicht auslösen, denn für viele Arbeitnehmer greift er gar nicht, und ist somit eher als erster Schritt in Sachen Transparenz zu bewerten. Es geben aktuell 35 Prozent der Befragten an, dass sie von der Möglichkeit, sich über das Gehalt der Kollegen zu informieren, keinen Gebrauch machen würden. Hauptgründe hierfür: fehlende Relevanz (49 Prozent), der Wunsch, dass das eigene Gehalt nicht ebenfalls offengelegt wird (33 Prozent) und die Meinung, dass das Gehalt individuell verhandelt werden sollte (22 Prozent). Insbesondere Frauen sind dabei die Geheimniskrämer: Während 38 Prozent der weiblichen Arbeitnehmer wollen, dass das Gehalt privat bleibt, stimmen dem nur 29 Prozent der Männer zu.
Aber auch wenn Arbeitnehmer das Gehalt der Kollegen kennen, und dies für ihre Gehaltsforderung nutzen wollen, ist das Ergebnis der Verhandlung dennoch in erster Linie von Faktoren wie Berufserfahrung, Aus- und Weiterbildungen und Leistung abhängig. Tipps für die Gehaltsverhandlung und weitere Informationen zum Thema Gehalt, gibt es in der Karriereberatung von Monster:
- http://ots.de/nA9Mfg - http://ots.de/p0avdb - http://ots.de/8QuNMx
Über die Umfrage:
*Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.039 Personen zwischen dem 24. und 26.01.2018 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
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