Sozialhilfeausgaben 2006 netto um rund 4% gestiegen
Wiesbaden (ots)
Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2006 in Deutschland brutto 20,7 Milliarden Euro für Sozialhilfeleistungen nach dem zum 1. Januar 2005 neu geschaffenen Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 2,4 Milliarden Euro, die den Sozialhilfeträgern zum größten Teil aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto 18,3 Milliarden Euro; dies waren 4,0% mehr als im Jahr 2005.
Betrachtet man die finanziell wichtigsten Hilfearten des SGB XII, so ist für die Nettoausgaben im Berichtsjahr 2006 Folgendes festzustellen:
Mit 10,6 Milliarden Euro lag der größte Anteil (58%) der Sozialhilfeausgaben insgesamt - wie in den Vorjahren - bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Im Vergleich zu 2005 stiegen die Ausgaben für diese Hilfeart um 4,4%. Die im 6. Kapitel des SGB XII geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, so weit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger - wie zum Beispiel der Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit - erbracht wird.
Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung lagen im Jahr 2006 bei 3,1 Milliarden Euro; dies entspricht 17% der Sozialhilfeausgaben insgesamt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben für diese Hilfeart damit um 12,0% gestiegen. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit dem 1. Januar 2005 wird diese Leistung nach dem 4. Kapitel des SGB XII gewährt. Sie kann bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen, wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sowie von Personen ab 65 Jahren in Anspruch genommen werden.
Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger im Jahr 2006 netto insgesamt 2,6 Milliarden Euro aus (+ 0,4% gegenüber dem Vorjahr). Die Ausgaben für diese Hilfeart machten somit 14% der gesamten Sozialhilfeaufwendungen aus. Die Hilfe zur Pflege wird gemäß dem 7. Kapitel SGB XII Personen gewährt, die in Folge von Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie wird jedoch nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch sie von anderen - zum Beispiel der Pflegeversicherung - erhält.
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) wurden 2006 netto 681,8 Millionen Euro ausgegeben (+ 10,8% gegenüber 2005); dies entspricht 4% der gesamten Sozialhilfeausgaben. Im Jahr 2004, also vor Inkrafttreten des "Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz IV), wurden noch 8,8 Milliarden Euro für diese Hilfeart ausgegeben. Seit dem 1. Januar 2005 erhalten bisherige Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne (das heißt Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt), die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"). Die Ausgaben für diesen Personenkreis werden seit 2005 nicht mehr in der Sozialhilfestatistik nachgewiesen.
Je Einwohner wurden in Deutschland 2006 für die Sozialhilfe rechnerisch 222 Euro ausgegeben. In Westdeutschland (ohne Berlin) waren es mit 232 Euro je Einwohner wesentlich mehr als in Ostdeutschland (ohne Berlin) mit 145 Euro. Die mit Abstand höchsten Sozialhilfeausgaben je Einwohner hatten im Jahr 2006 - wie schon im Vorjahr - die drei Stadtstaaten Bremen (363 Euro), Hamburg (346 Euro) und Berlin (331 Euro). Die geringsten Ausgaben je Einwohner wurden in den alten Ländern in Baden-Württemberg und Bayern mit 162 Euro und 193 Euro festgestellt. In den neuen Ländern waren in Sachsen (110 Euro) und Thüringen (146 Euro) die Pro-Kopf- Ausgaben am niedrigsten.
Eine methodische Kurzbeschreibung bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Die vollständige Pressemitteilung, inklusive einer Tabelle mit Angaben zur Struktur der Sozialhilfeausgaben im Jahr 2006 auf Länderebene, ist im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de zu finden.
Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Markus Dorn, Telefon: (01888) 644-8534, E-Mail: sozialhilfe@destatis.de
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