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Statistisches Bundesamt

Ende 2006: Rund 8% mehr Grundsicherungsempfänger

Wiesbaden (ots)

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt,
erhielten am Jahresende 2006 in Deutschland rund 682 000 Personen
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Insgesamt bezogen damit 1,0% der Bevölkerung ab 18 Jahren diese
Sozialleistung. Gegenüber 2005 erhöhte sich die Zahl der
Hilfebezieher um rund 52 000 Personen oder 8,2%. Seit dem ersten
Erhebungsstichtag am Jahresende 2003, als rund 439 000
Grundsicherungsempfänger gemeldet wurden, hat sich die Zahl bis zum
Jahresende 2006 um 55,4% erhöht.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit
1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden
Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit 1. Januar 2005
werden diese Leistungen nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") gewährt. Sie können bei
Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen, wenn diese dauerhaft
voll erwerbsgemindert sind, sowie von Personen ab 65 Jahren in
Anspruch genommen werden.
Ende 2006 waren etwa 311 000 Personen (+ 8,4% gegenüber dem
Vorjahr) oder 46% der Grundsicherungsempfänger zwischen 18 und 64
Jahren alt und erhielten Leistungen der Grundsicherung aufgrund ihrer
dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Damit bezogen 0,6% der Personen
dieser Altersgruppe Grundsicherungsleistungen. Diese Menschen werden
auch künftig dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich nicht mehr
zur Verfügung stehen.
371 000 Personen (+ 8,1% gegenüber dem Vorjahr) oder 54% der
Grundsicherungsempfänger waren 65 Jahre und älter. Somit bezogen 2,3%
aller Personen dieser Altersgruppe Grundsicherungsleistungen, die den
Lebensunterhalt der Empfänger sichern.
Frauen stellten mit rund 388 000 Personen oder einem Anteil von
57% die Mehrzahl der Leistungsempfänger. Allerdings stieg im
Vergleich zum Jahr 2005 die Zahl der männlichen Hilfebezieher mit
einem Plus von 9,4% etwas stärker als die der Frauen (+ 7,3%).
Insgesamt bezogen bundesweit 1,1% der Frauen und 0,9% der Männer ab
18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung.
Mit 174 000 Personen war mehr als ein Viertel der rund 682 000
Empfänger in stationären Einrichtungen untergebracht, zum Beispiel in
Pflege- oder Altenheimen; knapp drei Viertel (508 000 Personen)
lebten außerhalb solcher Einrichtungen.
Wie in den Vorjahren zeigte sich auch 2006 eine höhere
Inanspruchnahme dieser Sozialleistung im früheren Bundesgebiet (ohne
Berlin): Hier lag die Quote der Grundsicherungsempfänger bei 1,0%,
während sie in den neuen Ländern 0,7% betrug. Die höchsten
Bezugsquoten wiesen die Stadtstaaten Berlin (1,8%), Bremen (1,7%) und
Hamburg (1,6%) auf. Die niedrigsten Bezugsquoten waren in Thüringen
und Sachsen (je 0,6%) festzustellen.
Im Durchschnitt errechnete sich für einen Grundsicherungsempfänger
zum Jahresende 2006 in Deutschland ein monatlicher Bruttobedarf von
614 Euro, wovon im Schnitt alleine 262 Euro auf Unterkunft und
Heizung entfielen. Unter Berücksichtigung des angerechneten
Einkommens in Höhe von durchschnittlich 233 Euro wurden je Empfänger
netto - wie im Vorjahr - monatlich durchschnittlich 381 Euro an
Grundsicherungsleistungen ausgezahlt.
Insgesamt wandten die Kommunen und die überörtlichen Träger für
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im
Jahr 2006 brutto rund 3,2 Milliarden Euro auf. Netto - nach Abzug
insbesondere von Erstattungen anderer Sozialleistungsträger -
verblieben rund 3,1 Milliarden Euro, dies entspricht einem Anstieg um
9,8% gegenüber dem Vorjahr. Die Nettoausgaben haben sich seit
Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung damit
mehr als verdoppelt (2003: 1,3 Milliarden Euro). Rein rechnerisch
wurden im gesamten Jahr 2006 pro Einwohner rund 37 Euro für diese
Hilfeart ausgegeben.
Eine methodische Kurzbeschreibung und weitere Daten und
Informationen zum Thema bietet die Online-Fassung dieser
Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter
                   und bei Erwerbsminderung 1)
Empfänger/-innen insgesamt
  Jahresende                Verän-    Emp-
                            derung    fänger-           davon
    ------        Insge-    gegen-    quote 2)
                  samt      über                 voll       65
     Land                   Vor-                 erwerbs-   Jahre
                            jahr                 gemin-     und
                                 in %            dert 3)    älter
2003            438 831         X      0,65    181 097     257 734
2004            526 034    + 19,9      0,78    232 897     293 137
2005            630 295    + 19,7      0,93    287 440     342 855
2006            681 991     + 8,2      1,00    311 448     370 543
Baden-
 Württemberg     67 236     + 8,8      0,77     30 888      36 348
Bayern           82 833     + 4,0      0,81     35 502      47 331
Berlin           51 922    + 26,7      1,79     22 379      29 543
Brandenburg      16 954     + 5,1      0,77     10 502       6 452
Bremen            9 753     + 4,8      1,74      3 745       6 008
Hamburg          23 618    + 14,6      1,59      8 351      15 267
Hessen           57 303     + 7,1      1,15     24 689      32 614
Mecklenburg-
 Vorpommern      14 863     + 4,3      1,02      9 245       5 618
Niedersachsen    74 064     + 7,9      1,14     36 212      37 852
Nordrhein-
 Westfalen      164 661     + 6,2      1,12     67 144      97 517
Rheinland-
 Pfalz           31 834     + 5,0      0,96     14 725      17 109
Saarland          9 725     + 4,1      1,12      4 083       5 642
Sachsen          21 778     + 3,0      0,59     12 889       8 889
Sachsen-
 Anhalt          17 415     + 3,6      0,82     10 782       6 633
Schleswig-
 Holstein        26 519    + 20,2      1,15     13 128      13 391
Thüringen        11 513     + 7,1      0,58      7 184       4 329
1) Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung war bis
Ende 2004 im eigenständigen Grundsicherungsgesetz (GSiG) geregelt;
seit 01.01.2005 werden die entsprechenden Leistungen nach dem 4.
Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe")
gewährt. 2) Anteil der Empfänger/-innen an der Bevölkerung ab 18
Jahren; Bevölkerungsstand: Jeweiliges Jahresende. 3) Dauerhaft voll
erwerbsgeminderte Empfänger/-innen im Alter von 18 bis unter 65
Jahren.
Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Markus Dorn,
Telefon: (01888) 644-8534,
E-Mail:  sozialhilfe@destatis.de

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de

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