Ende 2006: Rund 8% mehr Grundsicherungsempfänger
Wiesbaden (ots)
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten am Jahresende 2006 in Deutschland rund 682 000 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Insgesamt bezogen damit 1,0% der Bevölkerung ab 18 Jahren diese Sozialleistung. Gegenüber 2005 erhöhte sich die Zahl der Hilfebezieher um rund 52 000 Personen oder 8,2%. Seit dem ersten Erhebungsstichtag am Jahresende 2003, als rund 439 000 Grundsicherungsempfänger gemeldet wurden, hat sich die Zahl bis zum Jahresende 2006 um 55,4% erhöht.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit 1. Januar 2005 werden diese Leistungen nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") gewährt. Sie können bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen, wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sowie von Personen ab 65 Jahren in Anspruch genommen werden.
Ende 2006 waren etwa 311 000 Personen (+ 8,4% gegenüber dem Vorjahr) oder 46% der Grundsicherungsempfänger zwischen 18 und 64 Jahren alt und erhielten Leistungen der Grundsicherung aufgrund ihrer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Damit bezogen 0,6% der Personen dieser Altersgruppe Grundsicherungsleistungen. Diese Menschen werden auch künftig dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung stehen.
371 000 Personen (+ 8,1% gegenüber dem Vorjahr) oder 54% der Grundsicherungsempfänger waren 65 Jahre und älter. Somit bezogen 2,3% aller Personen dieser Altersgruppe Grundsicherungsleistungen, die den Lebensunterhalt der Empfänger sichern.
Frauen stellten mit rund 388 000 Personen oder einem Anteil von 57% die Mehrzahl der Leistungsempfänger. Allerdings stieg im Vergleich zum Jahr 2005 die Zahl der männlichen Hilfebezieher mit einem Plus von 9,4% etwas stärker als die der Frauen (+ 7,3%). Insgesamt bezogen bundesweit 1,1% der Frauen und 0,9% der Männer ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Mit 174 000 Personen war mehr als ein Viertel der rund 682 000 Empfänger in stationären Einrichtungen untergebracht, zum Beispiel in Pflege- oder Altenheimen; knapp drei Viertel (508 000 Personen) lebten außerhalb solcher Einrichtungen.
Wie in den Vorjahren zeigte sich auch 2006 eine höhere Inanspruchnahme dieser Sozialleistung im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin): Hier lag die Quote der Grundsicherungsempfänger bei 1,0%, während sie in den neuen Ländern 0,7% betrug. Die höchsten Bezugsquoten wiesen die Stadtstaaten Berlin (1,8%), Bremen (1,7%) und Hamburg (1,6%) auf. Die niedrigsten Bezugsquoten waren in Thüringen und Sachsen (je 0,6%) festzustellen.
Im Durchschnitt errechnete sich für einen Grundsicherungsempfänger zum Jahresende 2006 in Deutschland ein monatlicher Bruttobedarf von 614 Euro, wovon im Schnitt alleine 262 Euro auf Unterkunft und Heizung entfielen. Unter Berücksichtigung des angerechneten Einkommens in Höhe von durchschnittlich 233 Euro wurden je Empfänger netto - wie im Vorjahr - monatlich durchschnittlich 381 Euro an Grundsicherungsleistungen ausgezahlt.
Insgesamt wandten die Kommunen und die überörtlichen Träger für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahr 2006 brutto rund 3,2 Milliarden Euro auf. Netto - nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer Sozialleistungsträger - verblieben rund 3,1 Milliarden Euro, dies entspricht einem Anstieg um 9,8% gegenüber dem Vorjahr. Die Nettoausgaben haben sich seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung damit mehr als verdoppelt (2003: 1,3 Milliarden Euro). Rein rechnerisch wurden im gesamten Jahr 2006 pro Einwohner rund 37 Euro für diese Hilfeart ausgegeben.
Eine methodische Kurzbeschreibung und weitere Daten und Informationen zum Thema bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1)
Empfänger/-innen insgesamt Jahresende Verän- Emp- derung fänger- davon ------ Insge- gegen- quote 2) samt über voll 65 Land Vor- erwerbs- Jahre jahr gemin- und in % dert 3) älter
2003 438 831 X 0,65 181 097 257 734 2004 526 034 + 19,9 0,78 232 897 293 137 2005 630 295 + 19,7 0,93 287 440 342 855 2006 681 991 + 8,2 1,00 311 448 370 543
Baden- Württemberg 67 236 + 8,8 0,77 30 888 36 348 Bayern 82 833 + 4,0 0,81 35 502 47 331 Berlin 51 922 + 26,7 1,79 22 379 29 543 Brandenburg 16 954 + 5,1 0,77 10 502 6 452 Bremen 9 753 + 4,8 1,74 3 745 6 008 Hamburg 23 618 + 14,6 1,59 8 351 15 267 Hessen 57 303 + 7,1 1,15 24 689 32 614 Mecklenburg- Vorpommern 14 863 + 4,3 1,02 9 245 5 618 Niedersachsen 74 064 + 7,9 1,14 36 212 37 852 Nordrhein- Westfalen 164 661 + 6,2 1,12 67 144 97 517 Rheinland- Pfalz 31 834 + 5,0 0,96 14 725 17 109 Saarland 9 725 + 4,1 1,12 4 083 5 642 Sachsen 21 778 + 3,0 0,59 12 889 8 889 Sachsen- Anhalt 17 415 + 3,6 0,82 10 782 6 633 Schleswig- Holstein 26 519 + 20,2 1,15 13 128 13 391 Thüringen 11 513 + 7,1 0,58 7 184 4 329
1) Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung war bis Ende 2004 im eigenständigen Grundsicherungsgesetz (GSiG) geregelt; seit 01.01.2005 werden die entsprechenden Leistungen nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") gewährt. 2) Anteil der Empfänger/-innen an der Bevölkerung ab 18 Jahren; Bevölkerungsstand: Jeweiliges Jahresende. 3) Dauerhaft voll erwerbsgeminderte Empfänger/-innen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren.
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