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Umfang atypischer Beschäftigung hat zugenommen

Wiesbaden (ots)

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat heute
im Rahmen eines Pressegesprächs in Frankfurt am Main mitgeteilt, dass
in Deutschland der Anteil atypisch Beschäftigter nach Ergebnissen des
Mikrozensus seit 1998 deutlich zugenommen hat: 1998 standen noch fast
drei Viertel (72,6%) der Erwerbstätigen in einem 
Normalarbeitsverhältnis, 2008 waren es nur noch 66,0%. Der Anteil 
atypischer Beschäftigungsformen stieg im gleichen Zeitraum von 16,2% 
auf 22,2%.
Unter einem Normalarbeitsverhältnis wird ein 
Beschäftigungsverhältnis verstanden, das voll 
sozialversicherungspflichtig, mit mindestens der Hälfte der üblichen 
vollen Wochenarbeitszeit und mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag 
ausgeübt wird. Ein Normalarbeitnehmer arbeitet direkt in dem 
Unternehmen, mit dem er einen Arbeitsvertrag hat, was bei 
Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern nicht der Fall ist. Von 
atypischen Beschäftigungsformen wird gesprochen, wenn eines oder 
mehrere dieser Kriterien nicht erfüllt sind. Dazu zählen neben der 
Zeitarbeit, Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Stunden 
Arbeit pro Woche, geringfügige Beschäftigungen sowie befristete 
Beschäftigungen.
Nach Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung, die zuletzt 2006 
durchgeführt wurde, erhielt fast jeder zweite atypisch Beschäftigte 
(49,2%) einen Bruttostundenlohn unter der Niedriglohngrenze.
Die Niedriglohngrenze wurde nach von der Organisation für 
ökonomische Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) international 
angewendeten Kriterien errechnet. Demnach gilt der Stundenlohn einer 
Person als Niedriglohn, wenn er weniger als zwei Drittel des Medians 
aller erfassten Bruttostundenlöhne beträgt. Der Median ist der Wert, 
der alle erfassten Bruttostundenlöhne genau in zwei Hälften teilt. Im
Jahr 2006 lag die so berechnete Niedriglohngrenze bei 9,85 Euro.
Bei der größten Gruppe der atypisch Beschäftigten, den 
Teilzeitbeschäftigten mit wöchentlich 20 oder weniger Stunden, 
erhielten knapp ein Fünftel (19,5%) einen Niedriglohn. Befristet 
Beschäftigte hatten ein Niedriglohnrisiko von 36,0%. Am stärksten 
waren 2006 die geringfügig Beschäftigten (81,2%) von Niedriglöhnen 
betroffen. Auch die Zeitarbeit (67,2%) war häufig mit einem 
Niedriglohn verbunden. Somit lag für alle Kategorien atypisch 
Beschäftigter das Niedriglohnrisiko deutlich höher als für Personen 
in einem Normalarbeitsverhältnis. Bei diesen betrug die 
Niedriglohnquote 11,1%. Unter allen Arbeitnehmerinnen und 
Arbeitnehmern in Deutschland lag der Niedriglohnanteil bei 20,0%.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass ein Niedriglohn 
aus Erwerbstätigkeit nicht zwingend zu Armutsgefährdung führt, da 
hierbei auch soziale Transferleistungen und die 
Haushaltszusammensetzung eine Rolle spielen. Nach Auswertungen des 
Mikrozensus für 2008 zeigt sich, dass trotzdem atypisch Beschäftigte 
nach EU-Definition deutlich häufiger armutsgefährdet sind (14,3%) als
Personen in einem Normalarbeitsverhältnis (3,2%). Insgesamt waren in 
Deutschland 2008  6,2% aller Erwerbstätigen armutsgefährdet.
Die vorliegende Betrachtung der verschiedenen Beschäftigungsformen
beschränkt sich auf Personen im Erwerbsalter von 15 bis 64 Jahren, 
soweit sich diese nicht in Bildung oder Ausbildung befinden.
Weiteres umfangreiches Daten- und Informationsmaterial zu diesem 
Thema kann im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter 
www.destatis.de, Pfad: Presse --> Pressekonferenzen --> 
Pressegespräch "Niedrigeinkommen und Erwerbstätigkeit", abgerufen 
werden.
Weitere Auskünfte gibt:
Katharina Puch,
Telefon: (0611) 75-4106,
E-Mail:  arbeitsmarkt@destatis.de

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de

Original content of: Statistisches Bundesamt, transmitted by news aktuell

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