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15,8 % der Bevölkerung Deutschlands waren 2010 armutsgefährdet, EU-weit waren es 16,9 %

Wiesbaden (ots)

Der Anteil der armutsgefährdeten Menschen an der Bevölkerung lag in Deutschland im Einkommensbezugsjahr 2010 bei 15,8 % und damit unter dem EU-Durchschnitt von 16,9 %. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Daten des europäischen Statistikamtes Eurostat mit.

Nach EU-Definition gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn ihr Einkommen nach Einbeziehung staatlicher Transferleistungen weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung eines Landes beträgt. In Deutschland lag der Schwellenwert für Armutsgefährdung im Jahr 2010 für eine alleinlebende Person bei 11 426 Euro im Jahr, das entspricht 952 Euro im Monat.

Zu den EU-Ländern mit den niedrigsten Armutsgefährdungsquoten zählten mehrere Nachbarstaaten Deutschlands: So wies die Tschechische Republik mit 9,8 % die EU-weit niedrigste Quote auf, gefolgt von den Niederlanden (11,0 %) und Österreich (12,6 %). Die höchsten Quoten gab es in Bulgarien (22,3 %), Rumänien (22,2 %), Spanien (21,8 %) und Griechenland (21,4 %). In Kroatien, das in wenigen Monaten der EU beitritt, lag die Armutsgefährdungsquote bei 21,1 %.

Um die Einkommensungleichheit zu untersuchen, wird das einkommensstärkste Fünftel der Bevölkerung mit dem einkommensschwächsten Fünftel verglichen. In Deutschland war das Einkommen des obersten Fünftels im Jahr 2010 insgesamt 4,5-mal so hoch wie das des untersten Fünftels. Im EU-Schnitt lag dieser Wert bei 5,1. Die EU-Staaten mit hohen Armutsgefährdungsquoten hatten 2010 auch eine ausgeprägte Einkommensungleichheit: In Spanien war der Wert mit 6,8 am höchsten, gefolgt von Lettland (6,6) und Bulgarien (6,5). Eine vergleichsweise ausgeglichene Einkommensverteilung hatten die Tschechische Republik und Slowenien (jeweils 3,5).

Diese Ergebnisse stammen aus der europaweiten Erhebung EU-SILC 2011 und sind in der Datenbank von Eurostat online abrufbar (ec.europa.eu/eurostat).

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit Tabelle sowie weiteren Zusatzinformationen und -funktionen, ist im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/presseaktuell zu finden.

Weitere Auskünfte geben:

Bettina Mertel, EDS Europäischer Datenservice Telefon: (0611) 75-9410, www.destatis.de/kontakt

Silvia Deckl, EU-SILC

Telefon: (0611) 75-8697, www.destatis.de/kontakt

Erläuterung zur Berechnung der Armutsgefährdung aus EU-SILC

EU-SILC (englisch: Community Statistics on Income and Living Conditions) ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in allen Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland mit LEBEN IN EUROPA bezeichnet.

Ein Kernindikator, der aus EU-SILC ermittelt wird, ist die Armutsgefährdungsquote. Sie gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung ist. Zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird zunächst das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen (bei EU-SILC 2011 bezieht sich das Haushaltseinkommen auf das Jahr 2010). Es setzt sich zusammen aus dem Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen laufenden Transfers - wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge sind abgezogen. Dieses Haushaltseinkommen wird auf die Personen des Haushalts nach einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) verteilt, der unterschiedliche Haushaltsstrukturen berücksichtigt sowie den Umstand, dass Personen in einem Haushalt durch das Zusammenleben Einspareffekte bei den laufenden Kosten erzielen.

Die Äquivalenzskala weist jeder Person im Haushalt ein Gewicht zu. Die erste erwachsene Person bekommt stets das Gewicht 1. Jede weitere Person erhält ein Gewicht, das die Größenordnung des Mehrbedarfs berücksichtigen soll, der durch diese Person entsteht: Weitere Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren erhalten das Gewicht 0,5, Kinder unter 14 Jahren das Gewicht 0,3. So ergibt sich bei einer Familie mit zwei Kindern beispielsweise das Gesamtgewicht 2,1. Das verfügbare Haushaltseinkommen wird nun durch die Summe der Gewichte dividiert. Das so ermittelte Einkommen der Personen wird als "bedarfsgewichtetes Äquivalenzeinkommen" bezeichnet und jeder Person im Haushalt als persönliches Äquivalenzeinkommen zugeschrieben. Zu beachten ist, dass es sich beim Äquivalenzeinkommen um eine fiktive Rechengröße handelt.

Um das mittlere Einkommen zu ermitteln, wird der Median (Zentralwert) verwendet. Dabei werden die Personen ihrem Äquivalenzeinkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere weniger Einkommen zur Verfügung. 60 % dieses Medianwertes stellen den Schwellenwert für Armutsgefährdung dar.

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de

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