Wichtige Hinweise für Briefwähler für die Bundestagswahl
Wiesbaden (ots)
Damit per Brief abgegebene Stimmen bei der Bundestagswahl am 22. September 2002 auch gültig sind, empfiehlt der Bundeswahlleiter den Briefwählern, die Hinweise in dem mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigten Merkblatt genau zu beachten.
Besonders wichtig ist, dass der Wähler
- in den blauen Wahlumschlag nur den Stimmzettel legt und - den blauen Wahlumschlag zuklebt.
Der blaue Wahlumschlag muss dann zusammen mit dem mit Ort und Datum sowie Unterschrift des Wählers versehenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt werden. Danach muss der Wähler den roten Wahlbriefumschlag zukleben und so rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag abgedruckt ist, übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am 22. September 2002 bis 18.00 Uhr eingeht.
Um einen rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes sicherzustellen, sollte er in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (Donnerstag, den 19. September 2002) mit der Post abgeschickt werden. Wer seinen Wahlbrief später abschickt, trägt als Wähler das Risiko, dass sein Wahlbrief die Wahlbehörden nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Briefwähler kann seinen Wahlbrief auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben; auch hier trägt der Wähler das Risiko des rechtzeitigen Zugangs.
Weitere Auskünfte erteilt: Heinz Christoph Herbertz, Telefon: (0611) 75-2345, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
ots-Originaltext Statistisches Bundesamt
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