Umstellung des Preisindex für die Lebenshaltung auf Basis 2000 /- Auswirkung auf Wertsicherungsklauseln -
Wiesbaden (ots)
Beim Preisindex für die Lebenshaltung nimmt die amtliche Statistik zum 1. Januar 2003 zwei wichtige Änderungen vor.
1. Mit Berichtsmonat Januar 2003 wird das Statistische Bundesamt den Preisindex für die Lebenshaltung auf das neue Basisjahr 2000 (bisher 1995) umstellen und damit den Warenkorb an veränderte Verbrauchsgewohnheiten anpassen. Derartige Umstellungen erfolgen grundsätzlich alle 5 Jahre, die letzte 1999 auf das Basisjahr 1995. Die auf Basis 2000=100 neuberechneten Ergebnisse werden am 26. Februar 2003 erstmals veröffentlicht.
2. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Berechnung - des Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personenhaushalten von Beamten und Angestellten mit höherem Einkommen, - des Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personenhaushalten von Angestellten und Arbeitern mit mittlerem Einkommen und - des Preisindex für die Lebenshaltung von 2-Personenhaushalten von Rentnern mit geringem Einkommen eingestellt. Die Abgrenzung der genannten Haushaltstypen hat seit geraumer Zeit immer mehr an Repräsentativität verloren.
Künftig wird es neben dem "Verbraucherpreisindex für Deutschland", der die Preisentwicklung für die privaten Verbrauchsausgaben in Deutschland abbildet, nur noch den primär für die Europäische Union bestimmten "Harmonisierten Verbraucherpreisindex" (HVPI) geben.
Die eigenständigen Preisindizes für das frühere Bundesgebiet und für die neuen Länder und Berlin-Ost entfallen. Eine regionale Untergliederung des Verbraucherpreisindex für die alten und neuen Länder sowie für das Land Berlin bleibt aber verfügbar.
Mit dem Übergang von den verschiedenen Preisindizes für die Lebenshaltung auf den "Verbraucherpreisindex für Deutschland" werden inhaltliche und methodische Anpassungen vorgenommen, die aber die Aussagekraft dieses wichtigen Indikators nicht beeinträchtigen. Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter, die den Index in engem Zusammenwirken arbeitsteilig berechnen, treffen Vorsorge, dass der Umstieg von den alten Indizes auf den neuen Index einfach und nutzerfreundlich vollzogen werden kann. Für die Nutzung von Preisindizes in Wertsicherungsklauseln wird damit die Kontinuität der Nachweisungen gesichert.
Die statistischen Ämter bereiten zur Umstellung auf den "Verbraucherpreisindex für Deutschland" umfangreiche Informationen vor. Im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes "www.destatis.de" wird rechtzeitig zum Umstellungstermin (26. Februar 2003) ein interaktives Programm zur Verfügung stehen, das - ähnlich wie Steuerberatungsprogramme - Anleitungen zur selbstständigen Berechnung von Leistungsanpassungen bei vorhandenen Wertsicherungsklauseln ermöglichen wird. Zusätzlich wird diese Anleitung auch in schriftlicher Form angeboten. Da der amtlichen Statistik nach dem Rechtsberatungsgesetz juristische Beratungsleistungen nicht erlaubt sind, wird zum darüber hinaus gehenden Beratungsbedarf auf Rechtsanwälte und Notare sowie auf die Verbraucherzentralen verwiesen.
Weitere Auskünfte erteilt: Nadin Engelhardt, Telefon: (0611) 75-2621, E-Mail: verbraucherpreisindex@destatis.de
ots-Originaltext Statistisches Bundesamt
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