Kommunale Pro-Kopf-Verschuldung 2017 zeigt große regionale Unterschiede
Wiesbaden (ots)
Die Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland waren beim nicht-öffentlichen Bereich zum Jahresende 2017 mit 269,2 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, entsprach dies einer Pro-Kopf-Verschuldung von 3 519 Euro. Bei der kommunalen Pro-Kopf-Verschuldung gab es große regionale Unterschiede.
Bei der Berechnung der Ergebnisse dieser integrierten Modellrechnung wurden alle öffentlich bestimmten unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Kommunen einbezogen. Die Schulden umfassen daher die kommunalen Anteile an den Verbindlichkeiten aller Kern- und Extrahaushalte sowie der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen. Da die ausgegliederten Einheiten in einigen Ländern besser erfasst werden, sind Vergleiche zum Vorjahr nur eingeschränkt möglich.
Die höchste Pro-Kopf-Verschuldung wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände des Saarlands mit 6 844 Euro auf, gefolgt von den Kommunen Hessens (5 189 Euro) und Nordrhein-Westfalens (4 555 Euro). Die geringste Pro-Kopf-Verschuldung gab es für die Kommunen in Bayern (2 378 Euro), Sachsen (2 567 Euro) und Schleswig-Holstein (2 671 Euro).
Die fünf kreisfreien Städte mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung lagen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Darmstadt war zum Jahresende 2017 mit 14 581 Euro pro Kopf verschuldet, gefolgt von Kaiserslautern (11 477 Euro), Mainz (11 321 Euro), Mühlheim an der Ruhr (11 320 Euro) und Pirmasens (11 303 Euro). Die fünf am geringsten verschuldeten kreisfreien Städte kamen aus Sachsen, Bayern und Niedersachsen. Dresden war mit 1 478 Euro pro Kopf verschuldet, Amberg mit 1 536 Euro, Braunschweig mit 1 640 Euro, Memmingen mit 1 657 Euro und Kaufbeuren mit 1 710 Euro. Im Durchschnitt wiesen kreisfreie Städte Ende 2017 eine Pro-Kopf-Verschuldung von 5 437 Euro auf.
Wird jeweils die Verschuldung der kreisangehörigen Gemeinden mit einbezogen, ist es eingeschränkt möglich, Landkreise beziehungsweise Kreisgebiete in Deutschland zu vergleichen. Die fünf am höchsten Pro-Kopf verschuldeten Kreisgebiete stellte das Saarland mit dem Regionalverband Saarbrücken (8 823 Euro), Sankt Wendel (7 128 Euro) und dem Saarpfalz-Kreis (6 566 Euro) sowie Rheinland-Pfalz mit Kusel (7 662 Euro) und Hessen mit dem Hochtaunuskreis (6 435 Euro). Die fünf Kreisgebiete mit der geringsten Pro-Kopf-Verschuldung lagen alle in Bayern. Die Schulden im Kreisgebiet Neumarkt in der Oberpfalz lagen bei 558 Euro pro Kopf, gefolgt von Eichstätt (564 Euro), Landshut (715 Euro), Roth (793 Euro) und Regensburg (798 Euro). Die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung für alle deutschen Kreisgebiete unter Berücksichtigung der Schulden der angehörigen Gemeinden betrug 2 780 Euro.
Weitere Ergebnisse und methodische Erläuterungen enthält der Tabellenband "Integrierte Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände" für 2017. Er steht im gemeinsamen Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Download zur Verfügung. Weitere regionale Auswertungen enthalten die Internetangebote der Statistischen Ämter der Länder.
Methodische Hinweise
Um einen von Ausgliederungsentscheidungen möglichst unabhängigen Vergleich zu ermöglichen, wurden in die integrierte Berechnung zusätzlich zu den Schulden der kommunalen Kern- und Extrahaushalte auch die Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen einbezogen, an denen die Kommunen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Alle Beteiligungen wurden anteilig entsprechend den Beteiligungsverhältnissen zugerechnet und beinhalten nicht die Haftungsbeziehungen der Kommunen. Eine Gegenüberstellung mit den kommunalen Vermögen war wegen fehlender Angaben zu den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nicht möglich. Aufgrund der von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführten Grundbefragung hat sich die Datenqualität gegenüber der bisherigen Modellrechnung erhöht. Es wurden ausschließlich die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich in die Berechnung einbezogen. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute, der sonstige inländische Bereich - wie zum Beispiel private Unternehmen - und der sonstige ausländische Bereich. Schulden von nicht-mehrheitlich öffentlich bestimmten Einheiten beziehungsweise von Einheiten mit Sitz im Ausland wurden statistisch nicht erhoben und konnten daher nicht einbezogen werden.
Die Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg wurden nicht berücksichtigt, da sie in den amtlichen Finanzstatistiken nicht der kommunalen, sondern der Länder-Ebene zugeordnet werden.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte: Öffentliche Schulden, öffentliches Vermögen, Telefon: +49 (0) 611 / 75 46 70 www.destatis.de/kontakt
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