2018: Rund 4 000 prüfpflichtige Ölheizungen mehr stillgelegt als in Betrieb genommen
Wiesbaden (ots)
Im Jahr 2018 wurden in Deutschland 13 636 prüfpflichtige Ölheizungen stillgelegt und 9 662 Ölheizungen nach Prüfung erstmals in Betrieb genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden damit 3 974 prüfpflichtige Ölheizungen mehr stillgelegt als neu in Betrieb genommen. Die Prüfpflicht wird von der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) je nach Volumen und Standortgegebenheiten geregelt. Bei ihrer Stilllegung müssen zum Beispiel oberirdische Ölheizungen, die nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, erst ab einem Tankvolumen von mehr als 10 000 Litern geprüft werden. Daher kann die Zahl der insgesamt außer Betrieb genommenen Ölheizungen noch höher liegen.
Insgesamt rund 228 000 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geprüft
Bäche, Flüsse, Seen und Talsperren und auch das Grundwasser werden nicht nur durch Heizöl, sondern auch durch andere wassergefährdende Stoffe wie Benzin, flüssige Chemikalien und große Mengen Jauche oder Gülle bedroht, die in betrieblichen und privaten Anlagen (zum Beispiel Tankstellen, Biogasanlagen) verwendet werden. Zum Schutz der Gewässer müssen die meisten dieser Anlagen regelmäßig auf ihre Sicherheit gegenüber der Umwelt geprüft werden. Einschließlich der Ölheizungen wurden 2018 insgesamt rund 228 000 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einer Erst-, Nach- oder Stilllegungsprüfung, einer wiederkehrenden Prüfung oder einer Prüfung auf Anordnung unterzogen.
Zwei Drittel der Anlagen mängelfrei
Rund zwei Drittel der geprüften Anlagen (67,4 %) waren mängelfrei. Mehr als jede fünfte Anlage (22,8 %) hatte geringfügige Mängel und knapp jede zehnte (9,8 %) erhebliche Mängel. An 0,02 % oder 56 der geprüften Anlagen wurden gefährliche Mängel festgestellt. Geringfügige Mängel müssen spätestens nach sechs Monaten beseitigt sein. Erhebliche und gefährliche Mängel müssen umgehend behoben werden. Bei gefährlichen Mängeln wird die Anlage zudem sofort stillgelegt. Sie darf erst wieder in Betrieb gehen, wenn eine Nachprüfung ergeben hat, dass die Mängel beseitigt sind.
Mit der seit August 2017 geltenden Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde unter anderem die bundesweite Vereinheitlichung der Prüfpflichten für diese Anlagen vorgenommen. Damit verbunden ist eine Statistik über prüfpflichtige Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die für das Berichtsjahr 2018 die ersten Ergebnisse nach dem Inkrafttreten der Verordnung nachweist.
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