Gerichtliche Strafverfolgung 2019: 2,3 % mehr Verurteilungen als 2018
Wiesbaden (ots)
Die deutschen Strafgerichte haben im Jahr 2019 rund 728 900 Personen rechtskräftig verurteilt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das rund 16 500 beziehungsweise 2,3 % Verurteilte mehr als 2018. Damit wurden erstmals seit Einführung der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik in allen Bundesländern im Jahr 2007 mehr Personen wegen Straftaten rechtskräftig verurteilt als im jeweiligen Vorjahr. Bei weiteren rund 162 900 Personen (+3,9 % gegenüber 2018) endete das Strafverfahren im Jahr 2019 nicht mit einer Verurteilung, sondern einer anderen gerichtlichen Entscheidung (z. B. Freispruch oder Verfahrenseinstellung). Verurteilt werden kann nach deutschem Strafrecht nur, wer zur Tatzeit 14 Jahre oder älter und somit strafmündig war.
Zahl der Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten um 5,5 % gestiegen
Wie in den Vorjahren erfolgten auch 2019 anteilig die meisten Verurteilungen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten sowie wegen Verkehrsdelikten. Eigentums- und Vermögensdelikte machten zusammen mehr als 40 % aller Verurteilungen aus, Verkehrsdelikte mehr als 20 %. Während allerdings im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Verurteilungen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten um 6 500 oder 2,1 % zurückging, war bei den Verkehrsdelikten ein Anstieg um 8 900 oder 5,5 % zu verzeichnen. Als Verkehrsdelikte zählen keine Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken, sondern ausschließlich Straftaten im Straßenverkehr, die im Strafgesetzbuch (StGB) oder im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt sind. Hierunter fallen auch verbotene Kraft-fahrzeugrennen, die im Jahr 2019 bei 364 Verurteilungen und damit drei Mal so häufig zugrunde lagen wie im Jahr zuvor (2018: 103 Verurteilte). Hierbei ist zu beachten, dass die Strafvorschrift des § 315d StGB erst im Oktober 2017 eingeführt wurde und es auch mehr als ein Jahr dauern kann, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist und das Urteil rechtskräftig wird.
14 % aller Verurteilten erhielten Freiheitsstrafe oder Strafarrest
Von allen rechtskräftigen Verurteilungen im Jahr 2019 war die Verhängung einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht wie bereits in den Vorjahren die häufigste Sanktionsart. So wurden 2019 insgesamt rund 567 200 Personen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das entspricht 77,8 % aller Verurteilungen. Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht oder Strafarrest entschieden die Gerichte bei rund 102 500 Personen (14,1 %).
Bei weiteren rund 9 200 Personen (1,3 %) sprachen die Gerichte eine Jugendstrafe und somit die schwerste Sanktionsform innerhalb des Jugendstrafrechts aus. Weit häufiger griffen die Gerichte jedoch zu weniger schweren Sanktionen des Jugendstrafrechts: Bei rund 42 000 Personen (5,8 %) verhängten sie Zuchtmittel (Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest), bei den übrigen rund 7 900 Personen (1,1 %) Erziehungsmaßregeln (Erteilung von Weisungen zur Lebensführung oder Anordnung, Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen).
Das im Vergleich zum allgemeinen Strafrecht (Erwachsenenstrafrecht) stärker am Erziehungsgedanken orientierte Jugendstrafrecht müssen Strafgerichte bei Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren anwenden. Bei Straftaten Heranwachsender, die zum Zeitpunkt der Tat bereits 18 Jahre, aber noch keine 21 Jahre alt waren, prüfen die Strafgerichte im Einzelfall, ob das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht angewandt wird.
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