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Januar bis September 2020: 13,1 % weniger Unternehmensinsolvenzen als in den ersten neun Monaten 2019
Laut vorläufigen Angaben 35 % weniger eröffnete Regelinsolvenzverfahren im November 2020

Wiesbaden (ots)

Von Januar bis September 2020 meldeten die deutschen Amtsgerichte 12 491 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 13,1 % weniger als im entsprechenden Zeitraum 2019. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen vom 1. März bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wurde. Dagegen bleibt die Antragspflicht für überschuldete Unternehmen weiterhin zunächst bis Jahresende ausgesetzt. Insgesamt wurden von März bis September 15,8 % weniger Unternehmensinsolvenzen beantragt als im gleichen Zeitraum 2019.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es in den ersten neun Monaten 2020 im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 2 020 Fällen (Januar bis September 2019: 2 475). Unternehmen des Baugewerbes stellten 1 987 Insolvenzanträge (Januar bis September 2019: 2 386). Im Gastgewerbe wurden 1 405 (Januar bis September 2019: 1 688) Insolvenzanträge gemeldet. Rückläufige Zahlen verzeichnen auch alle übrigen Branchen.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen von Januar bis September 2020 beliefen sich auf 39,3 Milliarden Euro. Im entsprechenden Vorjahreszeitraum hatten sie noch bei 15,5 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass von Januar bis September 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als in den ersten neun Monaten 2019. Maßgeblich setzt sich der Anstieg aus der gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer Tochtergesellschaften eines in die Insolvenz geratenen Großunternehmens zusammen. Dabei haftet jede der zur Insolvenz angemeldeten Tochtergesellschaften des Großunternehmens in Höhe der voraussichtlichen Forderungen des gesamten Großunternehmens, sodass es zu einer Mehrfachzählung kommt.

28,1 % weniger Verbraucherinsolvenzen in den ersten drei Quartalen 2020

Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 49 308 übrige Schuldner von Januar bis September 2020 Insolvenz an. Das waren 25,1 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Darunter waren 35 047 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-28,1 %) sowie 11 377 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-18,4 %).

Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hatte sich bereits im Juli angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre plant. Die Neuregelung soll bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren gelten und Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren ermöglichen. Es ist davon auszugehen, dass deshalb viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes stellen.

November 2020: Weiterhin deutlich weniger eröffnete Regelinsolvenzverfahren als im Vorjahr- leichter Anstieg im Vergleich zu Vormonaten

Auch für den November 2020 zeigen die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen wie bereits in den Vormonaten eine deutliche Abnahme an Verfahren. Im Vergleich zum November 2019 sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren um 35 %, stieg jedoch im Vergleich zum Vormonat (Oktober 2020) um 5 % an. Die Insolvenzantragspflicht gilt zwar für zahlungsunfähige Unternehmen seit dem 1. Oktober 2020 wieder, dies macht sich aber unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte noch nicht in den Zahlen der eröffneten Verfahren bemerkbar. Die im Oktober und November beantragten Verfahren werden voraussichtlich erst in den kommenden Monaten eröffnet und fließen dann in die Statistik ein.

Die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen veröffentlicht das Statistische Bundesamt seit dem Berichtsmonat März 2020, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie frühzeitig abzubilden.

Hinweise zu Regelinsolvenzverfahren:

Vom 1. März bis zum 30. September 2020 waren Unternehmen, deren Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhte und die Aussichten darauf hatten, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, von der Insolvenzantragspflicht befreit. Auch bei Insolvenzanträgen von Gläubigerseite wurde vorausgesetzt, dass der Eröffnungsgrund bereits am 1. März 2020, also vor der Corona-Pandemie, vorlag. Seit dem 1. Oktober 2020 ist ein Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit wieder verpflichtend, bei Überschuldung gilt die Befreiung zunächst weiterhin bis Jahresende. Die Auswirkungen dieser Änderungen werden sich erst in den kommenden Berichtsmonaten in der Statistik zeigen.

Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 %). Enthalten sind weiterhin Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden.

Methodische Hinweise:

Die vorläufigen monatlichen Angaben, hier für November 2020, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Entwicklung der eröffneten Regelinsolvenzverfahren in Deutschland während der Corona-Krise monatlich auf seiner Corona-Sonderseite.

Detaillierte Daten können über die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet die Fachserie 2, Reihe 4.1, die unter www.destatis.de im Themenbereich -> Branchen und Unternehmen -> Unternehmen -> Gewerbemeldungen und Insolvenzen abrufbar ist.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Weitere Auskünfte: Insolvenzen,

Telefon: +49 (0) 611 / 75 28 11,

www.destatis.de/kontakt

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