1 500 Euro gaben Privathaushalte 2019 durchschnittlich für Versicherungen aus
WIESBADEN (ots)
- Seit dem Jahr 2009 sind die Ausgaben für Versicherungen um fast die Hälfte gestiegen
- Je nach Einkommen lagen die Ausgaben durchschnittlich zwischen 360 Euro und 2 940 Euro
Die Ausgaben für Versicherungen machen sich bei vielen Haushalten besonders zum Jahresbeginn bemerkbar: Dann werden meist die Jahresbeiträge fällig. Wie viel ein Haushalt für zusätzliche Versicherungen ausgibt, geht aus den Ergebnissen der Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) hervor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben Privathaushalte im Jahr 2019 demnach durchschnittlich rund 1 500 Euro für Versicherungen ausgegeben. Im Jahr 2009 waren es noch 1 020 Euro.
Die Beiträge zu den Versicherungen - von A wie Autoversicherung bis Z wie zusätzliche private Krankenversicherung - machten 2019 im Durchschnitt 3,4 % der ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen privater Haushalte aus. 2009 lag der Anteil noch bei 2,9 %.
Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt stark von den Einkommensverhältnissen der Haushalte ab. Während im Jahr 2019 Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1 300 Euro durchschnittlich rund 360 Euro für Versicherungen ausgaben, investierten beispielsweise Haushalte mit einem Einkommen von 2 600 Euro bis unter 3 600 Euro bereits fast viermal so viel (1 320 Euro). Der Anteil an den ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen variierte zwischen den Einkommensklassen kaum und lag zwischen 3 % und 4 %.
Für Kraftfahrzeugversicherungen zahlten die Haushalte im Jahr 2019 durchschnittlich rund 492 Euro. Für zusätzliche private Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gaben sie im Schnitt rund 216 Euro aus. Rund 528 Euro zahlten sie durchschnittlich für private Schaden- und Unfallversicherungen wie beispielsweise Haftpflicht-, Hausrat- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Durchschnittlich rund 264 Euro zahlten sie für freiwillige Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge
Methodischer Hinweis:
Datengrundlage sind die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR). Ergebnisse für Haushalte, deren regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen 18 000 Euro und mehr beträgt, bleiben in den LWR unberücksichtigt, da diese in zu geringer Zahl an der Erhebung teilnehmen. In die LWR werden nach den gesetzlichen Vorgaben Haushalte von Selbstständigen (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und Landwirtinnen sowie freiberuflich Tätige) nicht einbezogen.
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