Dezember 2020: 1,3 % mehr Personen erhielten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
WIESBADEN (ots)
Knapp 1,1 Millionen Personen haben im Dezember 2020 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das knapp 14 000 beziehungsweise 1,3 % mehr Leistungsempfängerinnen und -empfänger als im Dezember 2019. Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
51,3 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhielten im Dezember 2020 Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie hatten die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten. Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren; für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2020 lag die Altersgrenze daher bei 65 Jahren und 9 Monaten.
48,7 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung waren im Alter ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stehen in der Datenbank GENESIS-Online und auf unserer Internetseite unter der Rubrik "Soziales" zur Verfügung. Methodische Hinweise befinden sich in den Qualitätsberichten zur Sozialhilfe.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
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