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Gerichtliche Strafverfolgung 2020: 4 % weniger rechtskräftige Verurteilungen
699 300 Personen in Strafverfahren verurteilt

WIESBADEN (ots)

Im Jahr 2020 wurden rund 699 300 Personen rechtskräftig von deutschen Gerichten verurteilt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das rund 29 600 beziehungsweise 4,1 % Verurteilte weniger als im Vorjahr. Bei weiteren rund 153 300 Personen endete das Strafverfahren im Jahr 2020 nicht mit einer rechtskräftigen Verurteilung, sondern einer anderen gerichtlichen Entscheidung, zum Beispiel Freispruch oder Verfahrenseinstellung.

Weniger Verurteilungen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten sowie Verkehrsdelikten

Wie in den Vorjahren erfolgten auch 2020 anteilig die meisten Verurteilungen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten sowie wegen Verkehrsdelikten. Eigentums- und Vermögensdelikte machten zusammen knapp 40 % aller Verurteilungen aus, Verkehrsdelikte mehr als 20 %.

Im Vergleich zu 2019 ging die Zahl der Verurteilungen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten um 22 900 oder 7,8 % zurück, bei den Verkehrsdelikten lag der Rückgang insgesamt bei 3 700 beziehungsweise 2,2 %. Als Verkehrsdelikte zählen keine Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken, sondern ausschließlich Straftaten im Straßenverkehr, die im Strafgesetzbuch (StGB) oder im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt sind. Hierunter fallen auch verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB). Diese Strafvorschrift wurde im Oktober 2017 eingeführt. Seitdem sind jährlich mehr Verurteilungen wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen zu verzeichnen. 2020 gab es insgesamt 722 rechtskräftige Verurteilungen gegenüber 364 im Vorjahr und 103 im Jahr 2018.

147 Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz

Die Strafverfolgungsstatistik erfasst Verurteilungen zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils. So wurde bei knapp einem Drittel aller im Jahr 2020 erfassten Verurteilungen die zugrundeliegende Tat auch im selben Jahr begangen, bei zwei Dritteln hingegen erfolgte die Tat vor 2020. Auswirkungen der Corona-Pandemie sind daher in dieser Statistik derzeit nur punktuell sichtbar, zum Beispiel bei der Zahl der Verurteilten wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz (§ 74ff). Während es im Vorjahr 2 Verurteilungen wegen Strafvorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz gab, waren es im gesamten Jahr 2020 insgesamt 147.

Geldstrafe weiterhin häufigste Sanktionsart bei Verurteilungen

Von allen rechtskräftigen Verurteilungen im Jahr 2020 war die Verhängung einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht wie bereits in den Vorjahren die häufigste Sanktionsart. So wurden insgesamt rund 554 600 Personen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das entspricht 79,3 % aller rechtskräftigen Verurteilungen. Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht oder Strafarrest wurde bei rund 93 200 Personen (13,3 %) entschieden.

Die Zahl der Verurteilungen nach dem allgemeinen Strafrecht 2020 ging im Vergleich zum Vorjahr um 3,3 % auf 647 800 zurück, die Zahl der Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht um 12,9 % auf 51 500. Das Jugendstrafrecht stellt die Erziehung der Jugendlichen sowie die Verhinderung weiterer Straftaten in den Vordergrund und bietet dafür ein gegenüber dem allgemeinen Strafrecht stärker abgestuftes Sanktionensystem. Bei Straftaten Heranwachsender, die zum Tatzeitpunkt bereits 18 Jahre, aber noch keine 21 Jahre alt waren, prüft das Gericht, ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht angewandt wird.

Weitere Informationen:

Diese Ergebnisse stammen aus der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik. Sie zeigt, wie Strafverfahren von deutschen Gerichten auf welche Art sanktioniert wurden und bei welcher Straftat dabei der Schwerpunkt des Verfahrens lag. Weitere Ergebnisse zu Sanktionsarten nach Straftaten enthält die Fachserie 10, Reihe 3, Strafverfolgung, 2020.

Nicht Gegenstand der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik sind das Fallaufkommen innerhalb eines Berichtsjahres und Merkmale der Straftat. Somit lassen sich mit dieser Statistik nur bedingt Rückschlüsse auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Kriminalitätsgeschehen im Jahr 2020 ziehen. Einen Bericht zur Kriminalitätsentwicklung im Corona-Kontext hat das Bundeskriminalamt vorgelegt.

Eine Einordnung der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik in den Kontext anderer Polizei- und Justizstatistiken liefert der am 5. November 2021 von BMI und BMJV veröffentlichte 3. Periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

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