Staatsdefizit bleibt hoch: 132,5 Milliarden Euro im Jahr 2021
Defizitquote bei 3,7 % des Bruttoinlandsprodukts
WIESBADEN (ots)
Die Staatsfinanzen waren auch im Jahr 2021 von der Corona-Krise geprägt. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ergibt sich für das Jahr 2021 ein Finanzierungsdefizit des Staates in Höhe von 132,5 Milliarden Euro. Das Defizit bleibt damit hoch, verringerte sich aber im Vorjahresvergleich um 12,8 Milliarden Euro. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen errechnet sich für 2021 eine Defizitquote von 3,7 %. Damit wäre der zurzeit ausgesetzte Referenzwert des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts von 3 % zum zweiten Mal in Folge verfehlt worden.
Bei den Ergebnissen handelt es sich um Daten in der Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010. Sie bilden die Grundlage für die Überwachung der Haushaltslage in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt (Maastricht-Kriterien).
Einnahmen steigen um 8,9 %, Ausgaben um 7,4 % gegenüber 2020
Die Einnahmen des Staates sind gegenüber 2020 um 8,9 % auf 1 705,8 Milliarden Euro etwas stärker gestiegen als die Ausgaben mit 7,4 % auf 1 838,2 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich ein leicht rückläufiges Finanzierungsdefizit im Jahr 2021.
Bund verzeichnet Finanzierungsdefizit von 143,4 Milliarden Euro
Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit war 2021 zum größten Teil im Finanzierungsdefizit des Bundes begründet, das im Zusammenhang mit den hohen Kosten der Corona-Pandemie weiter gestiegen ist. So lag das Finanzierungsdefizit des Bundes 2021 bei 143,4 Milliarden Euro und stieg im Vergleich zum Vorjahr um 57,0 Milliarden Euro. Die Finanzierungssalden der Länder (5,1 Milliarden Euro), der Gemeinden (1,4 Milliarden Euro) und der Sozialversicherungen (4,4 Milliarden Euro) 2021 waren hingegen auch aufgrund hoher Transfers vom Bund leicht positiv.
Starker Anstieg der Steuereinnahmen gegenüber 2020
Die Steuereinnahmen stiegen 2021 im Vergleich zum Vorjahr mit +12,9 % stark an. Die Erholung beruhte dabei vor allem auf höheren Einnahmen aus den Unternehmenssteuern. So verzeichneten insbesondere die Körperschafts- und die Gewerbesteuereinnahmen starke Zuwächse (+71,4 %, +24,4 %). Zudem trug ein Basiseffekt durch die gesenkten Umsatzsteuersätze im zweiten Halbjahr 2020 zum Anstieg bei den Gütersteuern bei. Außerdem wurden 2021 erstmalig Einnahmen durch die neu eingeführte CO2-Steuer erzielt. Der Anstieg der Lohnsteuereinnahmen wurde dagegen durch den Wegfall des Solidaritätszuschlags für die meisten Beschäftigten gedämpft.
Staatliche Konjunkturhilfen treiben die Ausgaben
Die Bekämpfung der Corona-Pandemie trug auch 2021 maßgeblich zum Anstieg der Ausgaben des Staates bei. So führten beispielsweise die Beschaffung von Impfstoffen und Schutzausrüstung, die Errichtung und der Betrieb von Impfzentren sowie die Durchführung von Corona-Tests zu einem weiteren Anstieg der Vorleistungen um 10,8 %. Des Weiteren spiegeln sich neben den Corona-Überbrückungshilfen der 2021 eingeführte Bundeszuschuss zur Senkung der EEG-Umlage sowie die Förderung des Kaufs von Elektroautos durch die 2020 eingeführte Innovationsprämie im Anstieg der Subventionen (+47,3 %) wider. Die geleisteten Vermögenstransfers (+42,0 %) stiegen ebenfalls stark an, unter anderem durch Ausgleichszahlungen für Atomkraftwerksbetreiber, Zuschüsse für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien beim Bau von Gebäuden sowie Aufbauhilfen für die Flutopfer des Juli-Hochwassers.
Weitere Informationen:
Das europäische Statistikamt Eurostat stellt in seinem Internetangebot Angaben zu den europäischen Staatsfinanzen zur Verfügung.
Aktuelle Angaben zum Konjunkturprogramm der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Krise und viele weitere Indikatoren zu den Themenbereichen Wirtschaft und Finanzen sowie Gesundheit und Mobilität bietet das Datenportal "Dashboard Deutschland" (www.dashboard-deutschland.de) des Statistischen Bundesamtes.
Methodische Hinweise:
Die Gewährung von Krediten, Bürgschaften oder Garantien hat grundsätzlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Finanzierungssaldo des Staates in Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010). Diese werden in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nur dann defizitwirksam gebucht, wenn ein Ausfall eines Kredits, einer Bürgschaft oder einer Garantie feststeht.
Die größeren Unsicherheiten aufgrund der Corona-Krise können in allen Bereichen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zu stärkeren Revisionen als sonst üblich führen.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
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