Öffentliche Schulden steigen zum Jahresende 2021 auf neuen Höchststand von 2,3 Billionen Euro
Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts 6,8 % höher als zum Jahresende 2020
WIESBADEN (ots)
Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Jahresende 2021 mit 2 319,8 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, entspricht dies einer Pro-Kopf-Verschuldung von 27 906 Euro. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.
Gegenüber dem Jahresende 2020 stieg die öffentliche Verschuldung um 6,8 % oder 146,9 Milliarden Euro, was insbesondere beim Bund, aber auch bei einigen Ländern weiterhin auf Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Gegenüber dem 3. Quartal 2021 nahm die Verschuldung im 4. Quartal 2021 um 1,6 % oder 35,7 Milliarden Euro zu.
Schulden des Bundes steigen um 10,3 % gegenüber dem Jahresende 2020
Beim Bund stiegen die Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts am Jahresende 2021 gegenüber 2020 um 10,3 % beziehungsweise 145,0 Milliarden Euro auf 1 548,5 Milliarden Euro an. Gegenüber dem 3. Quartal 2021 nahm die Verschuldung des Bundes im 4. Quartal 2021 um 2,9 % beziehungsweise 43,6 Milliarden Euro zu.
Schulden der Länder um 2,1 Milliarden Euro höher als zum Jahresende 2020 - leichter Rückgang im 4. Quartal 2021
Die Länder waren Ende 2021 mit 638,1 Milliarden Euro verschuldet, das waren 0,3 % oder 2,1 Milliarden Euro mehr als Ende 2020. Gegenüber dem 3. Quartal 2021 verzeichneten die Länder im 4. Quartal 2021 hingegen einen Schuldenrückgang um 7,1 Milliarden Euro beziehungsweise 1,1 %.
Die höchsten prozentualen Zuwächse gegenüber dem Jahresende 2020 wiesen Sachsen (+24,4 %), Bayern (+11,5 %) und Thüringen (+4,5 %) auf. In Sachsen ergab sich der Anstieg zu einem großen Teil aus Aufnahmen für den "Corona-Bewältigungsfonds" sowie einer Umschichtung der Kreditaufnahmen vom bislang vornehmlich genutzten öffentlichen Bereich (zum Beispiel bei verbundenen Unternehmen) zum nicht-öffentlichen Bereich. Die Steigerung in Bayern resultierte insbesondere aus einem höheren Ausgabebedarf für Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie.
Den stärksten prozentualen Schuldenrückgang verzeichnete Bremen (-7,9 %). Dieser beruht vor allem auf den gegenüber dem Jahresende 2020 geringeren Schuldenaufnahmen für die Bereitstellung von Barsicherheiten für Derivatgeschäfte. In Rheinland-Pfalz sank die Verschuldung gegenüber dem Jahresende 2020 um 7,6 %, dies ist hauptsächlich durch höhere Steuereinnahmen begründet. In Hessen sank in diesem Zeitraum die Verschuldung um 4,0 %.
Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände sinken um 217 Millionen Euro
Die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände war dagegen leicht rückläufig. Sie sank zum Jahresende 2021 gegenüber dem Jahresende 2020 um 0,2 % beziehungsweise 217 Millionen auf 133,1 Milliarden Euro. Gegenüber dem 3. Quartal 2021 ging der Schuldenstand im 4. Quartal 2021 um 0,6 % beziehungsweise 816 Millionen Euro zurück.
Den höchsten prozentualen Schuldenanstieg gegenüber dem Jahresende 2020 wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände in Baden-Württemberg mit 9,9 % nach, gefolgt von Schleswig-Holstein (+6,9 %) und Sachsen-Anhalt (+5,0 %). Die stärksten prozentualen Rückgänge gab es im Saarland (-9,5 %), in Brandenburg (-7,3 %) und in Thüringen (-6,1 %). Der Schuldenrückgang im Saarland ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass im Rahmen des Saarlandpaktes seit dem 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 insgesamt 590,6 Millionen Euro an kommunalen Kassenkrediten vom Land übernommen wurden.
Die Sozialversicherung wies im 4. Quartal 2021 einen Schuldenstand in Höhe von 41 Millionen Euro aus, was einen leichten Rückgang um 3 Millionen Euro gegenüber dem Jahresende 2020 bedeutet.
Methodische Hinweise:
Die in der vierteljährlichen Schuldenstatistik nachgewiesenen Schuldenstände können von den haushaltsmäßigen Schuldenständen abweichen.
Die Verschuldung der Länder enthält auch die empfangenen Barsicherheiten aus Derivatgeschäften der Länderkernhaushalte (zum Beispiel Nordrhein-Westfalen für das 4. Quartal 2021 in Höhe von 949,3 Millionen Euro, für das 3. Quartal 2021 in Höhe von 926,8 Millionen Euro).
Für das 3. und 4. Quartal 2021 wurden für die kaufmännisch buchenden Einheiten von Mecklenburg-Vorpommern die Werte vom 1. Quartal 2021 übernommen.
Die Schulden der Kernhaushalte der Sozialversicherung wurden auf Basis des Ergebnisses der jährlichen Schuldenstatistik zum 31. Dezember 2020 mit 39 Millionen Euro fortgeschrieben.
Weitere methodische Hinweise und Daten, einschließlich der Erläuterungen zu Abweichungen der haushaltsrechtlichen Darstellung von der amtlichen Statistik, enthält die Fachserie 14 Reihe 5.2 "Vorläufiger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts". Wichtige Informationen sind im Qualitätsbericht der Fachserie zu finden.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
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