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Statistisches Bundesamt: Internetangebot des Bundeswahlleiters für Deutsche im Ausland

Wiesbaden (ots)

Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, sind in
seinem Internetangebot ab sofort unter
www.bundeswahlleiter.de
im Bereich "Service für Auslandsdeutsche" ausführliche
Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland bei der Wahl der
Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik
Deutschland am 13. Juni 2004 abrufbar. Das Serviceangebot umfasst
insbesondere das Antragsformular für die Eintragung in das
Wählerverzeichnis zur Europawahl 2004, das im PDF-Format
heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden kann.
Bitte beachten: Da der Antrag auf Eintragung in das
Wählerverzeichnis eigenhändig zu unterzeichnen ist, muss der
Antragsteller das am PC ausgefüllte Formular vollständig ausdrucken,
unterschreiben und auf dem Postweg seiner letzten Heimatgemeinde in
Deutschland übermitteln; eine Übermittlung als E-Mail ist nicht
zulässig.
Deutsche im Ausland können unter folgenden Voraussetzungen an der
6. Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der
Bundesrepublik Deutschland am 13. Juni 2004 teilnehmen:
1. Deutsche, die in einem Mitgliedstaat des Europarates leben,
können an der bevorstehenden Europawahl teilnehmen, wenn sie -
Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind, - am
Wahltag (13. Juni 2004) das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, -
nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der
Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben und - nicht vom Wahlrecht
ausgeschlossen sind.
Außer der Bundesrepublik Deutschland sind derzeit Mitgliedstaaten
des Europarates: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien,
Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland,
Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien,
Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta,
ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Republik Moldau,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,
Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien und
Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,
Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Deutsche, die am Wahltag (13. Juni 2004) seit mindestens drei
Monaten in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
eine Wohnung innehaben, sind auch dann wahlberechtigt, wenn sie nach
dem 23. Mai 1949 nicht mindestens drei Monate in der Bundesrepublik
Deutschland gewohnt haben.
Diese Wahlberechtigten können entscheiden, ob sie im
Wohnsitzmitgliedstaat oder in der Bundesrepublik Deutschland an der
Europawahl teilnehmen wollen. Allerdings darf jeder von seinem
Stimmrecht bei der Europawahl nur einmal Gebrauch machen. Wer als
Deutscher im Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen will,
sollte sich wegen näherer Informationen bitte an die in seinem
Wohnsitzmitgliedstaat zuständigen Stellen wenden.
Außer der Bundesrepublik Deutschland sind derzeit Mitgliedstaaten
der Europäischen Union: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich,
Portugal, Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich. Nach
Beschluss des Beitrittsvertrages und dessen Ratifizierung in den
Beitrittsländern und Mitgliedstaaten treten voraussichtlich zum 1.
Mai 2004 folgende Länder bei: Estland, Lettland, Litauen, Polen,
Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Malta und Zypern.
2. Deutsche, die außerhalb eines Mitgliedstaates des Europarates
leben, können an der Europawahl 2004 teilnehmen, wenn am Wahltag
nicht mehr als fünfundzwanzig Jahre seit ihrem Fortzug aus der
Bundesrepublik Deutschland verstrichen sind und sie die übrigen oben
erwähnten Voraussetzungen erfüllen.
3. Deutsche, die im Ausland leben und die unter 1. oder 2.
genannten Voraussetzungen erfüllen und in Deutschland an der
Europawahl teilnehmen wollen, müssen sich rechtzeitig in das
Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland
eintragen lassen. Diese Eintragung muss schriftlich mit einem
besonderen Formular beantragt werden; zugleich muss der Deutsche an
Eides statt versichern, dass er wahlberechtigt ist.
Die Antragsformulare für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis
zur Europawahl sind erhältlich:
ab sofort
im Internetangebot des Bundeswahlleiters als Download (pdf-Datei)
unter
www.bundeswahlleiter.de bei "Service für Auslandsdeutsche"
ab voraussichtlich dem 9. Februar 2004 als Papiervordrucke
beim Bundeswahlleiter unter der Anschrift
Datenerfassungsstelle für den Bundeswahlleiter, Statistisches
Bundesamt,
Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 Bonn
Telefon: 49(0)1888/644-8518
Telefax: 49(0)1888/644-8977
E-Mail:  bundeswahlleiter-bonn@destatis.de
oder bei den Kreiswahlleitern in Deutschland
ab März/April 2004 bei allen Botschaften und Konsulaten der
Bundesrepublik Deutschland im Ausland. Antragsformulare können dort
zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kollegen angefordert
werden. Firmen und Verbände können sich für ihre Mitarbeiter im
Ausland die Antragsformulare in der erforderlichen Stückzahl zusenden
lassen.
4. Der im Ausland lebende Deutsche muss mit dem Antragsformular
jeweils für sich gesondert die Eintragung in das Wählerverzeichnis
beantragen und den Antrag mit seiner eidesstattlichen Versicherung,
wahlberechtigt zu sein, an die Gemeinde, in der er vor dem Fortzug
aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet war, senden.
Die Anträge müssen auf dem Formular spätestens am 21. Tag vor dem
Wahltag, d.h. spätestens am 23. Mai 2004, bei der zuständigen Stelle
in Deutschland eingehen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten
deshalb möglichst frühzeitig zurückgeschickt werden.
5. Der wahlberechtigte Deutsche im Ausland erhält nach seiner
Eintragung in das Wählerverzeichnis ohne weitere Anforderung - ca.
einen Monat vor dem Wahltag - die für seine Briefwahl erforderlichen
Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag,
Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) übersandt. Der Wähler
muss dann in dem verschlossenen amtlichen Wahlbriefumschlag
-  seinen Wahlschein nebst eidesstattlicher Versicherung sowie
-  in dem verschlossenen amtlichen Wahlumschlag seinen Stimmzettel
der Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag steht, so rechtzeitig
übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 13.
Juni 2004, bis 18.00 Uhr eingeht.
6. Deutsche im Ausland, die an der 6. Direktwahl der Abgeordneten
des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 13.
Juni 2004 teilnehmen wollen, sollten wegen der Besonderheit des
Verfahrens und der unter Umständen langen Postwege rechtzeitig
handeln. Die deutschen Auslandsvertretungen weisen durch Anzeigen in
der ausländischen Presse auf die Wahlmöglichkeit für Deutsche im
Ausland hin. Daneben wäre es wünschenswert, wenn Familienangehörige
oder Freunde, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, und
Firmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsandt haben, ihre im Ausland
lebenden Angehörigen, Freunde und Mitarbeiter auf die Möglichkeit und
Formalien zur Teilnahme an der Europawahl am 13. Juni 2004 aufmerksam
machen.
Bitte beachten Sie folgende Ausnahme zu den vorstehenden
Ausführungen: Sollten Sie auch während Ihres Aufenthalts im Ausland
weiterhin in Deutschland gemeldet sein, werden Sie von Amts wegen in
das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen. Ein
Wahlberechtigter, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann
sein Wahlrecht unter anderem dann durch Briefwahl ausüben, wenn er
sich am Wahltag aus einem wichtigen Grund (z. B. Auslandsaufenthalt)
außerhalb seines Wahlbezirks aufhält. Für die Wahrnehmung der
Briefwahl muss bei der Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich vor
Ort die Erteilung eines Wahlscheines beantragt werden. Die
Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail
oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer
Form als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
Weitere Auskünfte erteilt: Karl Weichs,
Telefon: (0611) 75-2945,
E-Mail:  bundeswahlleiter@destatis.de
ots-Originaltext
Statistisches Bundesamt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de

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