Baugenehmigungen für Wohnungen im Juli 2022: - 2,2 % gegenüber Vorjahresmonat
WIESBADEN (ots)
- Zahl genehmigter Wohnungen von Januar bis Juli 2022 um 2,1 % niedriger als im Vorjahreszeitraum
- Baugenehmigungen im Neubau von Januar bis Juli 2022: -16,1 % bei Einfamilienhäusern, +7,1 % bei Mehrfamilienhäusern
Im Juli 2022 wurde in Deutschland der Bau von 30 653 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 2,2 % oder 681 Baugenehmigungen weniger als im Juli 2021. Von Januar bis Juli 2022 wurden damit insgesamt 216 425 Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt - dies waren 2,1 % oder 4 690 weniger als im Vorjahreszeitraum (Januar bis Juli 2021: 221 115). In den Ergebnissen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.
In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis Juli 2022 insgesamt 187 561 Wohnungen genehmigt. Das waren 2,0 % oder 3 807 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 16,1 % (-9 343) auf 48 613 zurück. Hier ist allerdings der Basiseffekt infolge des Auslaufens des Baukindergeldes im Vorjahr zu berücksichtigen. So konnten Familien mit Kindern die staatliche Fördermaßnahme beantragen, wenn sie bis Ende März 2021 eine Baugenehmigung für selbst genutztes Wohneigentum vorliegen hatten. Das Baukindergeld trug dazu bei, dass im Zeitraum von Januar bis März 2021 fast 7 400 Einfamilienhäuser mehr genehmigt worden waren als in den ersten drei Monaten des Jahres 2022. Bei den Zweifamilienhäusern blieb die Zahl genehmigter Wohnungen von Januar bis Juli 2022 hingegen mit 19 100 fast unverändert gegenüber den Vorjahreszeitraum (-2 Wohnungen). Bei den Mehrfamilienhäusern stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen um 7,1 % (+7 662) auf 116 096.
Weitere Informationen:
Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zu den Baugenehmigungen sowie zum Bauüberhang können über die Tabellen 31111 sowie die Tabelle 31131 in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.
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