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Inflationsrate im September 2022 voraussichtlich +10,0 %

WIESBADEN (ots)

Verbraucherpreisindex, September 2022:

+10,0 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)

+1,9 % zum Vormonat (vorläufig)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, September 2022:

+10,9 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)

+2,2 % zum Vormonat (vorläufig)

Die Inflationsrate in Deutschland wird im September 2022 voraussichtlich +10,0 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Im August 2022 hatte die Inflationsrate bei +7,9 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber August 2022 voraussichtlich um 1,9 %.

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine sind insbesondere die Preise für Energie merklich angestiegen und beeinflussen die hohe Inflationsrate erheblich. Im September 2022 waren die Energiepreise 43,9 % höher als im Vorjahresmonat. Auch die Preise für Nahrungsmittel stiegen im Vergleich zum Vorjahresmonat mit +18,7 % überdurchschnittlich. Deutliche Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen wirken sich dabei preiserhöhend aus. Hinzu kommen die preistreibenden Effekte weiterhin unterbrochener Lieferketten infolge der Corona-Pandemie. Im September dürfte sich das Auslaufen des Tankrabatts und des 9-Euro-Tickets auf die Inflationsrate ausgewirkt haben. Anhand der vorläufigen Ergebnisse lässt sich das Ausmaß noch nicht darstellen. Detaillierte Informationen veröffentlicht das Statistische Bundesamt mit den endgültigen Ergebnissen am 13. Oktober 2022.

Inflationsrechner gibt Auskunft über persönliche Inflationsrate:

Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen.

Methodischer Hinweis:

Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) unterscheiden sich hinsichtlich Erfassungsbereich und Methodik. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert. Aufgrund des deutlich geringeren Gewichts für den Bereich Wohnen im HVPI, haben die Preissteigerungen anderer Güterbereiche einen größeren Einfluss auf die Entwicklung des HVPI im Vergleich zum VPI.

Hierzu sind Erläuterungen im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes und ein Methodenpapier verfügbar.

Weitere Informationen:

Die endgültigen Ergebnisse für September 2022 werden am 13. Oktober 2022 veröffentlicht.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44

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