952 000 Zuzüge aus der Ukraine von Februar bis August 2022
WIESBADEN (ots)
* Über 400 000 registrierte Zuzüge bereits im ersten Kriegsmonat
* Erhöhte Zuwanderung aus der Ukraine auch in den Sommermonaten
* Knapp drei Viertel der aus der Ukraine zugewanderten Volljährigen waren Frauen
Von Februar bis August 2022 wurden in Deutschland 952 000 Zuzüge von Menschen aus der Ukraine erfasst. Die meisten davon fanden im März (431 000) und April (198 000) und damit in den beiden ersten Monaten nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine statt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis vorläufiger Ergebnisse einer Sonderauswertung von Rohdaten aus der Wanderungsstatistik mitteilt, nahm die Zuwanderung aus der Ukraine seither ab, sie lag aber auch in den Sommermonaten Juli (58 000) und August (70 000) weiterhin deutlich über dem Vorjahresniveau von durchschnittlich 1 000 Zuzügen pro Monat.
Neben der hohen Zuwanderung ist seit Mai 2022 auch ein Anstieg der Fortzüge in die Ukraine zu beobachten. Von Februar bis einschließlich August 2022 haben die Meldeämter rund 78 000 Fortzüge registriert. Daraus ergibt sich für diesen Zeitraum eine Nettozuwanderung (Zuzüge abzüglich Fortzüge) von 874 000 Personen aus der Ukraine. Bei den Fortzügen in die Ukraine kommt es zu einer Untererfassung, wenn Personen sich vor der Ausreise nicht bei den Meldebehörden in Deutschland abmelden.
Mehr als die Hälfte aller Zugewanderten kam aus der Ukraine
Insgesamt gab es im Untersuchungszeitraum 1 821 000 Zuzüge aus dem Ausland nach Deutschland und 700 000 Fortzüge in das Ausland. Daraus ergibt sich eine Nettozuwanderung von 1 122 000 Personen. Mehr als die Hälfte (52 %) aller Zuzüge in diesem Zeitraum kamen aus der Ukraine. Trotz einer rückläufigen Zuwanderung in den Sommermonaten war die Ukraine auch im August 2022 (70 000 Zuzüge) das Hauptherkunftsland, gefolgt von Rumänien (19 000 Zuzüge), das im Gesamtjahr 2021 noch das Hauptherkunftsland war. Eine ähnlich hohe Nettozuwanderung wie im bisherigen Jahresverlauf 2022 gab es seit der Deutschen Vereinigung nur in den Jahren 1992 (782 000 im Gesamtjahr) infolge der Grenzöffnungen in Osteuropa und des Kriegs in Jugoslawien sowie 2015 (1 139 000 im Gesamtjahr) mit der damaligen Fluchtzuwanderung (zur Zuwanderung und zur Bevölkerungszunahme im 1. Halbjahr 2022 siehe auch Pressemitteilung Nr. 410 vom 27. September 2022).
Hoher Anteil an Frauen und Minderjährigen unter den Zugewanderten
Unter den seit Februar aus der Ukraine Zugewanderten waren 616 000 weiblich (65 %) und 336 000 männlich (35 %). Werden nur Personen betrachtet, die bei der Einreise 18 Jahre oder älter waren, erhöht sich der Frauenanteil auf 74 %. Auch unter den über 60-jährigen Zugewanderten war die Mehrheit weiblich (71 %). Unter den Minderjährigen war der Anteil dagegen mit 51 % Jungen und 49 % Mädchen relativ ausgeglichen. Insgesamt sind von Februar bis Ende August 348 000 Minderjährige nach Deutschland aus der Ukraine eingereist, das waren 37 % der Eingewanderten aus der Ukraine.
96 % aller Zugewanderten aus der Ukraine im Besitz eines ukrainischen Passes
Der weit überwiegende Anteil der Personen, die aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind, besitzt die ukrainische Staatsangehörigkeit (96 %). Staatsangehörige anderer Länder machen dagegen nur einen geringen Anteil aus: Am zweithäufigsten sind Personen mit russischer Staatangehörigkeit (0,35 %) vertreten. Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit umfassen einen Anteil von 0,23 %.
Methodische Hinweise:
In der Wanderungsstatistik werden Zu- und Fortzüge dargestellt, die nach den melderechtlichen Regelungen bei den zuständigen Meldebehörden gemeldet wurden. Über die Wanderungsmotive, wie beispielsweise Flucht oder Vertreibung, liegen keine Informationen vor.
Die in der vorliegenden Pressemitteilung für die Monate Juli und August 2022 veröffentlichten Ergebnisse basieren auf einer erstmals durchgeführten Sonderauswertung. Grundlage der Sonderauswertung aus der Wanderungsstatistik ist eine Auszählung von Rohdaten der von den Meldebehörden registrierten Zu- und Fortzüge ohne die übliche Plausibilisierung der Statistischen Ämter. Berücksichtigt werden bereits Rücknahmen von An- und Abmeldungen sowie für das Wanderungsvolumen relevante Korrekturen. Durch dieses Vorgehen stehen erste Eckwerte eines Berichtsmonats bereits zum Ende des Folgemonats zur Verfügung (gegenüber der regulären Aufbereitung von drei Monaten). Betrachtet werden für jeden Monat jeweils alle bis zum Ende des Folgemonats bei den Meldebehörden eingegangenen An- und Abmeldungen.
Personen aus dem Ausland, die für einen nicht länger als drei Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung beziehen, sind von der allgemeinen Meldepflicht ausgenommen. Diese Ausnahme gilt nicht für Personen, die in einer Aufnahmeeinrichtung unterbracht sind. In der Wanderungsstatistik kann lediglich eine Erfassung von melderechtlich registrierten Zu- und Fortzügen erfolgen. Im Hinblick auf Ukrainerinnen und Ukrainer, die in einer Privatwohnung, bei Bekannten oder anderen unterstützenden Personen wohnen, kann es zu einer Untererfassung oder verzögerten Erfassung kommen. Auch bei den Fortzügen in die Ukraine kommt es zu Untererfassungen, wenn Personen sich vor der Ausreise nicht bei den Meldebehörden in Deutschland abmelden.
Weitere Informationen:
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