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6,6 % weniger Gründungen größerer Betriebe von Januar bis August 2022

WIESBADEN (ots)

  • 5,0 % weniger Gründungen von größeren Betrieben im Vergleich zum Vorkrisenniveau (Januar bis August 2019)
  • Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen 5,6 % über Vorjahresniveau, aber 17,5 % unter Vorkrisenniveau
  • Vollständige Gewerbeaufgaben steigen um 7,6 % gegenüber Vorjahreszeitraum und gehen um 12,9 % gegenüber Vorkrisenniveau zurück

Von Januar bis August 2022 wurden in Deutschland gut 80 200 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen mitteilt, waren das 6,6 % Betriebe weniger als im stark von der Corona-Krise geprägten Vorjahreszeitraum. Gegenüber dem Vorkrisenniveau (Januar bis August 2019) verringerte sich die Zahl der Gründungen größerer Betriebe um 5,0 %.

Mehr neu gegründete Kleinunternehmen, weniger Nebenerwerbsbetriebe

Im Gegensatz zu den größeren Unternehmen lag die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen von Januar bis August 2022 mit rund 93 400 um 5,6 % über dem Vorjahresniveau. Im Vergleich zum Vorkrisenniveau 2019 ging die Zahl der Neugründungen kleiner Unternehmen um 17,5 % zurück. Die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe sank von Januar bis August 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 10,0 % auf rund 202 800.

Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen ging von Januar bis August 2022 um 5,3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf rund 455 600 zurück. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.

Vollständige Gewerbeaufgaben nahmen um 7,6 % gegenüber Januar bis August 2021 zu

Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war von Januar bis August 2022 mit rund 281 900 um 7,6 % höher als im Vorjahreszeitraum. Gegenüber dem Vorkrisenniveau lag sie 12,9 % niedriger. Dieser starke Rückgang gegenüber Januar bis August 2019 kann mit den staatlichen Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise zusammenhängen, welche die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Gewerbetreibende mildern und Gewerbeaufgaben verhindern sollten.

Rund 58 000 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben von Januar bis August 2022 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 2,0 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Gegenüber dem Vorkrisenniveau ging die Zahl der aufgegebenen Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung um 13,6 % zurück. Die Zahl der aufgegebenen Kleinunternehmen stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 8,3 % auf rund 102 900 (-22,7 % gegenüber dem Vorkrisenniveau). Die Zahl der aufgegebenen Nebenerwerbsbetriebe stieg um 9,8 % auf rund 121 000 (-1,9 % gegenüber dem Vorkrisenniveau).

Die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern lag von Januar bis August 2022 mit rund 357 700 um 4,9 % über dem Vorjahresniveau. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Methodische Hinweise:

Aufgrund einer technischen Umstellung im Meldesystem kam es seit April 2022 zu Verzögerungen bei der Übermittlung der Gewerbeanzeigen durch die Gewerbeämter an die amtliche Statistik. Für den Zeitraum April bis Juli ist daher von einer Untererfassung auszugehen. Im August 2022 dürfte sich aufgrund von Nachmeldungen aus den Vormonaten ein Sondereffekt ergeben haben. Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse für April bis August 2022 mit den entsprechenden Vorjahreszeiträumen ist daher eingeschränkt.

Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.

Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte.

Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.

Weitere Informationen:

Basisdaten und lange Zeitreihen zur Gewerbeanzeigenstatistik sind über die Tabelle Gewerbeanzeigen nach Bundesländern (52311-0001) in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.

Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet die Fachserie 2, Reihe 5.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44

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