7,3 % weniger Gründungen größerer Betriebe von Januar bis September 2022
WIESBADEN (ots)
- 5,3 % weniger Gründungen größerer Betriebe im Vergleich zum Vorkrisenniveau (1. bis 3. Quartal 2019)
- Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen 5,2 % über Vorjahresniveau, aber 16,9 % unter Vorkrisenniveau
- Vollständige Gewerbeaufgaben steigen um 7,3 % gegenüber Vorjahreszeitraum und gehen um 12,8 % gegenüber Vorkrisenniveau zurück
In den ersten drei Quartalen des Jahres 2022 wurden in Deutschland gut 89 200 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen mitteilt, waren das 7,3 % weniger Betriebe als im stark von der Corona-Krise geprägten Vorjahreszeitraum. Gegenüber dem Vorkrisenniveau (1. bis 3. Quartal 2019) verringerte sich die Zahl der Gründungen größerer Betriebe um 5,3 %.
Mehr neu gegründete Kleinunternehmen, weniger Nebenerwerbsbetriebe
Im Gegensatz zu den größeren Unternehmen lag die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen in den ersten drei Quartalen des Jahres 2022 mit rund 105 600 um 5,2 % über dem Vorjahresniveau. Im Vergleich zum Vorkrisenniveau 2019 ging die Zahl der Neugründungen kleiner Unternehmen um 16,9 % zurück. Die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe sank im 1. bis 3. Quartal 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 9,1 % auf rund 229 000.
Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen ging im 1. bis 3. Quartal 2022 um 5,1 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf rund 512 400 zurück. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.
Mögliche Auswirkungen staatlicher Unterstützungsmaßnahmen
Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war im 1. bis 3. Quartal 2022 mit rund 316 300 um 7,3 % höher als im Vorjahreszeitraum. Gegenüber dem Vorkrisenniveau lag sie 12,8 % niedriger. Dieser starke Rückgang gegenüber den ersten drei Quartalen des Jahres 2019 kann mit den staatlichen Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise zusammenhängen, welche die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Gewerbetreibende mildern und Gewerbeaufgaben verhindern sollten.
Rund 64 900 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben im 1. bis 3. Quartal 2022 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 2,5 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Gegenüber dem Vorkrisenniveau ging die Zahl der aufgegebenen Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung um 13,0 % zurück. Die Zahl der aufgegebenen Kleinunternehmen stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 8,1 % auf rund 115 800 (-22,3 % gegenüber dem Vorkrisenniveau). Die Zahl der aufgegebenen Nebenerwerbsbetriebe stieg um 9,1 % auf rund 135 600 (-2,5 % gegenüber dem Vorkrisenniveau).
Die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern lag in den ersten drei Quartalen des Jahres 2022 mit rund 400 900 um 4,6 % über dem Vorjahresniveau. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.
Methodische Hinweise:
Aufgrund einer technischen Umstellung im Meldesystem kam es seit April 2022 zu Verzögerungen bei der Übermittlung der Gewerbeanzeigen durch die Gewerbeämter an die amtliche Statistik. Für den Zeitraum April bis Juli ist daher von einer Untererfassung auszugehen. Im August und September 2022 dürfte sich aufgrund von Nachmeldungen aus den Vormonaten ein Sondereffekt ergeben haben. Die Vergleichbarkeit der einzelnen monatlichen Ergebnisse für April bis September 2022 mit den entsprechenden Vorjahreszeiträumen ist daher eingeschränkt.
Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.
Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte.
Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.
Weitere Informationen:
Basisdaten und lange Zeitreihen zur Gewerbeanzeigenstatistik sind über die Tabelle Gewerbeanzeigen nach Bundesländern (52311-0001) in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.
Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet die Fachserie 2, Reihe 5.
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