Baugenehmigungen für Wohnungen im Oktober 2022: -14,2 % gegenüber Vorjahresmonat
WIESBADEN (ots)
- Zahl genehmigter Wohnungen von Januar bis Oktober 2022 um 4,7 % niedriger als im Vorjahreszeitraum
- Baugenehmigungen im Neubau von Januar bis Oktober 2022: -15,9 % bei Einfamilienhäusern, +2,1 % bei Mehrfamilienhäusern
Im Oktober 2022 wurde in Deutschland der Bau von 25 399 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 4 198 oder 14,2 % Baugenehmigungen weniger als im Oktober 2021. Von Januar bis Oktober 2022 wurden damit insgesamt 297 453 Wohnungen genehmigt. Dies waren 4,7 % oder 14 564 weniger als im Vorjahreszeitraum (Januar bis Oktober 2021: 312 017). In den Ergebnissen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.
In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis Oktober 2022 insgesamt 256 048 Wohnungen genehmigt. Das waren 4,9 % oder 13 307 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 15,9 % (-12 645) auf 66 925 zurück. Hier ist allerdings der Basiseffekt infolge des Auslaufens des Baukindergeldes im Vorjahr zu berücksichtigen: Familien konnten die staatliche Fördermaßnahme beantragen, wenn sie bis Ende März 2021 eine Baugenehmigung für selbst genutztes Wohneigentum vorliegen hatten. Dieser Effekt trug dazu bei, dass im Zeitraum von Januar bis März 2021 fast 7 400 Einfamilienhäuser mehr genehmigt worden waren als in den ersten drei Monaten der Vorjahre 2018 bis 2020.
Bei den Zweifamilienhäusern ging die Zahl genehmigter Wohnungen von Januar bis Oktober 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 7,4 % (-1 962) auf 24 716 Wohnungen zurück. Bei den Mehrfamilienhäusern stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen um 2,1 %, also um 3 244 auf 158 768 Wohnungen.
Weitere Informationen:
Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zu den Baugenehmigungen sowie zum Bauüberhang können über die Tabellen 31111 und 31131 in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.
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